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Steuerrecht (Fachanwalt für Steuerrecht, Steueranwalt in Köln)

Ihre Ansprechpartner als Anwalt; Fachanwalt für Steuerrecht (Steueranwalt) bei KONLUS:


Fachanwalt und Rechtsanwalt für Steuerrecht

 

  • Ihr Fachanwalt für Steuerrechtliche Sonderberatung, z.B. Erstellung von Gutachten
  • Ihr Anwalt für Vertretung in Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden, sowie Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem BFH
  • Ihr Rechtsanwalt für Begleitungen von Außenprüfungen
  • Ihr Fachanwalt für Beratungen im Gemeinnützigkeit-, Spenden- und Stiftungsrecht
  • Ihr Ihr Anwalt für Ausarbeitung steueroptimierter Gestaltungen
  • Ihr Rechtsanwalt für Nachfolgeplanung unter steuerlichen Aspekten (vorweggenommene Erbfolge, Erbschaft-, und Schenkungsteuer) 
  • Ihr Fachanwalt für Begleitung von Grundstücksübertragungen (Grunderwerbsteuer)
  • Ihr Anwalt für Steuergestaltung bei Umwandlungen (Umwandlungssteuer), Erwerb- und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen
  • Ihr Fachanwalt für (steuerrechtliche) Unterstützung von Berufskollegen (auch unter Vereinbarung von Mandantenschutz und ohne nach außen in Erscheinung zu treten)

Über unseren Anwalt Blog zum Steuerrecht und Steuerstrafrecht können Sie aktuelle Informationen von unseren Fachanwalt- und Rechtsanwalt-Experten zu diesen Themen abonnieren.


Finanzgerichtsverfahren erfolgreich führen - Haftungsfälle vermeiden. Der Erfolg eines finanzgerichtlichen Verfahrens lässt sich einfach messen: Das Verfahren ist dann erfolgreich gewesen, wenn die Minderung der Steuerschuld höher ist als die Verfahrenskosten. Die Gerichtskosten sind relativ gering und die Beraterkosten des Anwalt steuerlich abzugsfähig. Ferner muss nur ein sehr geringer Teil der Gerichtskosten zu Prozessbeginn entrichtet werden. Der Grossteil ist - natürlich nur im Falle des Unterliegens - erst nach Abschluss des Verfahrens zu entrichten. Zudem dürfen die Gerichte nicht zum Nachteil des Mandanten verbösern. Der Mandant hat also nicht viel zu verlieren. Warum werden dann so wenig Finanzgerichtsprozesse geführt, obwohl nach Untersuchungen des Bundes der Steuerzahler jeder dritte Steuerbescheid falsch ist?Eine erfolgreiche Prozessführung vor den Finanzgerichten setzt neben den materiellrechtlichen Kenntnissen des Steuerrechts des Anwalt vor allem auch die notwendigen verfahrensrechtlichen Kenntnisse - inbesondere den geübten Umgang mit der Finanzgerichtsordnung - voraus. Häufig hängt der steuerlich Anwalt und damit deren Mandanten in den "Fangeisen" des finanzgerichtlichen Verfahrens. "Kleine" Verfahrensfehler haben schnell große Folgen. Oft enden finanzgerichtliche Verfahren aus diesen Gründen, bevor sie richtig begonnen haben. Über 40% der an den Bundesfinanzhof herangetragenen Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen werden wegen schwerwiegender Verfahrensfehler als unzulässig abgewiesen. Viele Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs lesen sich daher wie ein Lehrbuch. Jeder dieser Fälle ist - genauso wie allerdings auch die Nichterhebung einer erfolgversprechenden Klage - ein potentieller Haftungsfall.


Durch die Verzahnung von materiellem Steuerrecht und der Finanzgerichtsordnung werden im finanzgerichtlichen Verfahren besondere Kenntnisse und Erfahrungen des Anwalt verlangt, über die regelmäßig weder der Rechtsanwalt noch der Steuerberater aufgrund ihrer Ausbildung verfügen. Viele Berater verzichten daher - obwohl die Verfahren aussichtsreich sind - von vorneherein auf den "Gang zum Finanzgericht", weil die verfahrensrechtlichen Kenntnisse fehlen. Als Rechtsanwalt und Steuerberater in Köln stehen wir Berufskollgen unterstützend zur Seite. 

 

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