Nach Auskunft von Ministerialrat Ernst Czakert (BMF) soll die geplante anonyme Abgeltungsssteuer für deutsche Kapitalanleger in der Schweiz keine strafrechtliche Abgeltungswirkung haben (so sein Vortrag bei den "Kölner Tagen Steuerfahndung 2011").
Mandanten sollten darauf hingewiesen werden, dass entgegen der bisherigen Medienberichterstattung möglicherweise keine strafrechtliche Lösung geplant ist. Somit bleibt zur Erlangung von Straffreiheit lediglich nur die Möglichkeit einer Selbstanzeige.
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