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Steuerfahndung / Steuerhinterziehung: Anmeldepflicht von Barmitteln bei Auslandsreisen

Ab dem 15.06.2007 werden die Bargeldkontrollen an den Außengrenzen der EU verschärft. Die EG Verordnung Nr.1889/2005 vom 26.10.2005, die auch zu Änderungen im nationalen Zollverwaltungsrecht geführt hat, ergänzt die Regelungen der Richtlinie zur Verhinderung der Geldwäsche und sieht schärfere Kontrollmaßnahmen an den EU- Außengrenzen vor.

Bislang mussten Barmittel (Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel wie z.B. Wertpapiere, Schecks, Wechsel und Edelsteine) ab einem Betrag von 15.000 EUR bei Grenzüberschreitung nur auf Verlangen der zuständigen Beamten angezeigt werden.

An den EU - Außengrenzen wird durch die Verordnung nun eine obligatorische Anmeldepflicht von Barmitteln ab einem Betrag von 10.000EUR eingeführt. Die Barmittel (sowie diesen gleichgestellte Zahlungsmittel) sind bei der Ein- oder Ausreise in die EU schriftlich bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates anzumelden. Der Anmeldepflicht ist nicht genüge getan, wenn die Angaben unrichtig oder unvollständig sind, daher muss eine ordnungsgemäße Anmeldung Auskunft über die Person des Anmeldenden (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit) geben, sowie über den Eigentümer der Barmittel, den vorgesehenen Empfänger, die Höhe und die Art der Barmittel, Herkunft, Verwendungszweck, Reiseweg und Verkehrsmittel.

Bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht können empfindlichen Strafen verhängt werden. Sie werden - wie bisher auch - als Ordnungswidrigkeiten geahndet, können aber nun mit einer Geldbuße von bis zu 1 Mio. EUR sanktioniert werden.

An den Binnengrenzen wird die bisherige Regelung beibehalten, so dass Barmittel nur auf Verlangen der Beamten angezeigt werden müssen. Allerdings ist durch das Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze vom 12.06.2007 insoweit eine Anpassung an die EU Verordnung erfolgt, als dass der kritische Betrag auf 10.000 EUR herabgesetzt worden ist.


Ihre Ansprechpartner für Steuerstrafrecht:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht) 
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.


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