Häufig übersehen Steuerberater die Grenzen der ihnen zustehenden Beratungsbefugnis
So lag dem OLG Naumburg ein Fall zur Entscheidung vor, in dem ein Steuerberater seine Mandanten bei einer gesellschaftsrechtlichen Gestaltung beraten hatte. Dies verstieß eindeutig gegen das Rechtsberatungsgesetz und steht nur Rechtsanwälten zu. In der Folge haftet der Steuerberater unter Einbeziehung des Verschuldensmaßstabes, der für einen zugelassenen Rechtsanwalt gilt.
Ansprechpartner bei KONLUS für Berufsrecht der Steuerberater:
- Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
- Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht)
