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Aktuelles

Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

Am 02.02.2011 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 verabschiedet, mit dem das Besteuerungsverfahren vereinfacht werden soll. Das Steuervereinfachungsgesetz sieht die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen vor:

  • Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages von EUR 920,00 auf EUR 1.000,00, § 9a EStG,
  • Verzicht auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern bei Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, §§ 9c, 10 EStG,
  • Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich, § 32 EStG,
  • Vereinfachte Berechnung der Entfernungspauschale, § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG, Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute, §§ 25, 26a EStG,
  • Befreiung von der Pflichtveranlagung bei Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn bei zu hoher Mindestvorsorgepauschale, § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG,
  • Vereinfachung des Veranlagungsverfahrens insbesondere durch Wegfall der Einbeziehung der abgeltend besteuerten Kapitaleinkünfte in der Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens, § 2 Abs. 5b EStG,
  • Erfassung von Erstattungsüberhängen von Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses, § 10 EStG,
  • Vereinheitlichung der Grenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung und Verzicht auf das Erfordernis einer Totalüberschussprognose in diesen Fällen, § 21 EStG,
  • Einführung einer Bagatellgrenze bei der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte, § 89 AO,
  • Einführung einer gesetzlichen Betriebsfortführungsfiktion in den Fällen der Betriebsverpachtung- und Unterbrechung, § 16 EStG,
  • Erleichterung bei der elektronischen Rechnungstellung, § 14 EStG,
  • Eröffnung der Möglichkeit, Veräußerungsanzeigen nach § 18 GrEStG elektronisch zu übermitteln,
  • Erleichterung der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung, § 87a Abs. 6 AO, § 150 Abs. 6 und 7 AO,
  • Elektronische Abgabe der Erklärung zur Zerlegung der Körperschaftsteuer, § 6 Abs. 7 ZerlG.
  • Einführung eines Feststellungsverfahrens für das betriebliche Vermögen bei der Erbschaftsteuer, § 153 Abs. 2 BewG, § 13a Abs. 1 ErbStG,
  • Eröffnung der Möglichkeit zur gleichzeitigen Abgabe von Einkommensteuererklärung für zwei Jahre, § 25a EStG,
  • Erleichterung der Nachweisanforderung für Spenden in Katastrophenfällen, § 51 EStG,
  • Beschränkung der Meldung von Auslandsachverhalten auf einmal pro Jahr, § 138 Abs. 3 AO,
  • Verdopplung der für Anzeigen von Vermögensverwahren und- Verwaltern geltenden Bagatellgrenzen von EUR 5.000,00 auf EUR 10.000,00, § 1 Abs. 4 Nr. 2 ErbStDV und
  • Bereinigung des Katalogs für steuerfreie Einnahmen des § 3 EStG von solchen Befreiungsvorschriften, die nach Auffassung der Bundesregierung keine Bedeutung mehr haben.

KONLUS wird Sie über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zeitnah informieren.


Ansprechpartner bei KONLUS:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Christoph Felten (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)

 


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