Am 02.02.2011 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 verabschiedet, mit dem das Besteuerungsverfahren vereinfacht werden soll. Das Steuervereinfachungsgesetz sieht die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen vor:
- Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages von EUR 920,00 auf EUR 1.000,00, § 9a EStG,
- Verzicht auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern bei Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, §§ 9c, 10 EStG,
- Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich, § 32 EStG,
- Vereinfachte Berechnung der Entfernungspauschale, § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG, Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute, §§ 25, 26a EStG,
- Befreiung von der Pflichtveranlagung bei Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn bei zu hoher Mindestvorsorgepauschale, § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG,
- Vereinfachung des Veranlagungsverfahrens insbesondere durch Wegfall der Einbeziehung der abgeltend besteuerten Kapitaleinkünfte in der Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens, § 2 Abs. 5b EStG,
- Erfassung von Erstattungsüberhängen von Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses, § 10 EStG,
- Vereinheitlichung der Grenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung und Verzicht auf das Erfordernis einer Totalüberschussprognose in diesen Fällen, § 21 EStG,
- Einführung einer Bagatellgrenze bei der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte, § 89 AO,
- Einführung einer gesetzlichen Betriebsfortführungsfiktion in den Fällen der Betriebsverpachtung- und Unterbrechung, § 16 EStG,
- Erleichterung bei der elektronischen Rechnungstellung, § 14 EStG,
- Eröffnung der Möglichkeit, Veräußerungsanzeigen nach § 18 GrEStG elektronisch zu übermitteln,
- Erleichterung der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung, § 87a Abs. 6 AO, § 150 Abs. 6 und 7 AO,
- Elektronische Abgabe der Erklärung zur Zerlegung der Körperschaftsteuer, § 6 Abs. 7 ZerlG.
- Einführung eines Feststellungsverfahrens für das betriebliche Vermögen bei der Erbschaftsteuer, § 153 Abs. 2 BewG, § 13a Abs. 1 ErbStG,
- Eröffnung der Möglichkeit zur gleichzeitigen Abgabe von Einkommensteuererklärung für zwei Jahre, § 25a EStG,
- Erleichterung der Nachweisanforderung für Spenden in Katastrophenfällen, § 51 EStG,
- Beschränkung der Meldung von Auslandsachverhalten auf einmal pro Jahr, § 138 Abs. 3 AO,
- Verdopplung der für Anzeigen von Vermögensverwahren und- Verwaltern geltenden Bagatellgrenzen von EUR 5.000,00 auf EUR 10.000,00, § 1 Abs. 4 Nr. 2 ErbStDV und
- Bereinigung des Katalogs für steuerfreie Einnahmen des § 3 EStG von solchen Befreiungsvorschriften, die nach Auffassung der Bundesregierung keine Bedeutung mehr haben.
KONLUS wird Sie über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zeitnah informieren.
Ansprechpartner bei KONLUS:
- Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
- Christoph Felten (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
