Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf der Erbschaftsteuerrichtlinie 2011 auf seiner Hompage veröffentlicht und den Bundesressorts, den Ländern und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Die Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen der Erbschaftsteuerrichtlinien betreffen insb. folgende Punkte:
- Gemischte Schenkungen und Schenkungen unter Auflage;
- Leistungen von Gesellschaftern und Dritten an Kapitalgesellschaften;
- Übertragung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft;
- Reinvestitionsklausel;
- Optionsverschonung;
- Grundstücksüberlassung im Rahmen eines Wohnungsunternehmens;
- Definition von jungem Verwaltungsvermögen.
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Erbschaftsteuerrichtlinie 2011 noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Es ist geplant, dass sie grundsätzlich auf alle Erwerbsfälle anzuwenden ist, für die die Steuer nach dem 31.10.2011 entsteht.
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