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Erbschaftssteuer: Steuervergünstigung bei Erbschaft oder Schenkung von Betriebsvermögen

Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 14.02.2007 zum Aktenzeichen II R 69/05 entschieden, dass der Erwerb von Betriebsvermögen nur dann erbschaftsteuerrechtlich oder schenkungsteuerrechtlich begünstigt ist, wenn das Vermögen sowohl beim Erblasser/Schenker als auch beim Erwerber als Betriebsvermögen einzustufen ist. Damit hat der BFH die gelegentlich vertretende Auffassung verworfen, es genüge, wenn das Vermögen nur beim Erwerber Betriebsvermögen geworden sei.


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