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Fachlich spezialisierte Finanzgerichtsbarkeit muss erhalten bleiben

Fachgespräch zwischen Bundessteuerberaterkammer und Bundesfinanzhof

Das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer, angeführt von seinem Präsidenten Dr. Klaus Heilgeist, besuchte am 2. März 2006 den Bundesfinanzhof in München zu einem Fachgespräch mit dessen Präsidenten Dr. h. c. Wolfgang Spindler und weiteren Richterinnen und Richtern des höchsten Gerichts in Steuer- und Zollstreitigkeiten.

Einigkeit bestand darin, dass - entgegen den im politischen Raum nach wie vor vorhandenen Bestrebungen zur Zusammenlegung der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten - jedenfalls eine eigenständige und damit fachlich spezialisierte Finanzgerichtsbarkeit unbedingt erhalten bleiben müsse; andernfalls würde die Qualität des Rechtsschutzes für die Steuerpflichtigen angesichts des immer komplizierter werdenden Steuerrechts erheblich beeinträchtigt.

Ferner diskutierten die Teilnehmer weitere steuerrechtliche, aber auch verfahrensrechtliche Fragen, z.B. ob für die Steuerpflichtigen die Anrufung des Bundesfinanzhofs erleichtert werden sollte, wie sich die Zahl der unzulässigen Rechtsmittel verringern lässt, ob Nichtanwendungserlasse, mit denen die Finanzverwaltung Urteilen des Bundesfinanzhofs begegnet, rechtmäßig sind, und wie erreicht werden kann, dass Steuerpflichtige im Steuerstrafverfahren - für das die Finanzgerichtsbarkeit nicht zuständig ist - nicht rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden, bevor die Finanzgerichte über die steuerrechtlichen Vorfragen entschieden haben.

Pressemitteilung des Bundesfinanzhof vom 03.03.2006

 


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