Nach einer Erhebung des Finanzgerichts Köln führen über 44 % der Klagen vor dem Finanzgericht Köln zu einem Erfolg oder Teilerfolg für den Steuerpflichtigen. Von den im Jahr 2008 abgeschlossenen Klageverfahren wurden allerdings nur 20 % durch Urteil oder Gerichtsbescheid beendet. In allen übrigen Verfahren konnte eine Einigung ohne förmliche Entscheidung des Gerichts erreicht werden. Im Bereich des vorläufigen Rechtsschutz liegt die Erfolgsquote bei ca. 37 %. Die durchschnittliche Dauer eines Finanzgerichtsverfahrens lag im Jahr 2008 bei 17,1 Monaten. Damit hat sich die Verfahrensdauer gegenüber dem Vorjahr leicht gesenkt.
Die Erfolgsquote für die Klageverfahren berechnet sich nach den Angaben des Finanzgerichts Köln im Einzelnen wie folgt:
Erledigte Klageverfahren insgesamt: |
| 4.301 |
Entscheidung durch Urteil: | 1.002 | |
Davon: volle Stattgabe | 124 |
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Teilerfolg: | 121 |
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| 245 |
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Erfolg bei Urteilen: | 245 | |
Beendigung durch übereinstimmende Erledigungserklärung: | 1.499 | |
(Teil-)Erfolg bei diesen Verfahren |
| 1.499 |
Beendigung durch Klagerücknahme: | 1.529 | |
Davon: mit einem (Teil-)Erfolg (geschätzt 10 % nach Änderungsbescheid) |
| 152 |
Insgesamt erfolgreiche Klageverfahren: |
| 1.896 |
Erfolgsquote Klageverfahren: 1.896 von 4.468 = 44,08 % |
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Ansprechpartner bei KONLUS:
- Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
- Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht)
- Dirk Beyer (Rechtsanwalt)
