Mitte 2004 haben die Steuerfahndungsbehörden / Finanzbehörden den so genannten „Flankenschutzfahnder“ eingeführt. Der Begriff entspricht der Funktion des Steuerstrafrechts. Es dient als Flankenschutz für eine gesetzesmäßige Besteuerung aller Bürger. Zu den Aufgaben dieser Fahnder gehören unter anderem:
- die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle,
- sofern ein Anfangsverdacht von einer Steuerstraftat vorliegt, auch strafprozessuale Ermittlungshandlungen,
- die Unterstützung des Innendienstes der Finanzämter, bei der Aufklärung von Sachverhalten,
- die Überprüfung von Kontrollmaterial,
- die Aufklärung von Sachverhalten, die die Finanzämter selbst nicht abschließend aufklären können
Hierdurch wächst die Zahl der Überraschungsbesuche von Finanzbeamten. Die so genannten Flankenschutzfahnder tauchen sowohl bei Selbstständigen als auch bei Privatleuten auf. Bei letzteren insbesondere zur Überprüfung von Arbeitszimmern oder falls sie über Internetportale Automobile, Möbel etc. vertreiben. Damit rücken vermehrt auch „kleine Sünder“ ins Visier der Finanzverwaltung. Lange Zeit konnten sich diese in Sicherheit wiegen, weil die Steuerfahndung vorwiegend in Großverfahren – wie etwa Umsatzsteuerkarussellen – ermittelt hat. Im Rahmen von gemeinsamen Besprechungen geben die Steuerfahnder mit ihren Spezialkenntnissen den Kollegen im Innendienst Hinweise, wie diese zweifelhafte Angaben besser überprüfen können. Hierbei übernehmen die Flankenschutzfahnder dann auch die Recherchen vor Ort.
Die Fahnder bedürfen zum Betreten von Betriebs- und Wohnräumen grundsätzlich eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Sofern diese unangemeldet bei Ihnen erscheinen, um steuerliche Sachverhalte zu überprüfen, sollten Sie den Zutritt verweigern. Lassen Sie sich hingegen überrumpeln und die Fahnder ins Haus, ist die Vorgehensweise der Fahnder – denen Sie dann mehr oder weniger „freiwillig“ Zutritt gewährt haben - rechtlich nicht zu beanstanden.
Ihre Ansprechpartner für Steuerstrafrecht:
- Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
- Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht)
- Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.
In dringenden Fällen erhalten Sie bei uns kurzfristig - in der Regel am gleichen Tag - einen Termin unter der Rufnummer 02204/9508-100!
