Gut 40% der Klagen vor dem Finanzgericht Köln führen zu einem Erfolg oder Teilerfolg und damit zu einer Steuerminderung für die Steuerpflichtigen. Eine vergleichbare Erfolgsquote ergibt sich in etwa für die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz.
Von den im Jahr 2005 abgeschlossenen Klageverfahren wurden, wie in den Vorjahren, nur etwa 20 % durch Urteil oder Gerichtsbescheid abgeschlossen. In den übrigen Verfahren konnte das Gericht den Rechtsfrieden ohne förmliche Entscheidung herstellen. Dies erfolgte regelmäßig im Rahmen von Erörterungsterminen und durch richterliche Hinweise, die zu sachgerechten Kompromissen führten. Das Gericht hatte nach Herbeiführung einer solchen bereinstimmenden Erledigung des Rechtsstreits lediglich noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Zum Teil nahmen die Steuerpflichtigen auch ihre Klagen zurück, nachdem das Finanzamt den angefochtenen Steuerbescheid zu deren Gunsten geändert hatte.
Von den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wurden ca. 50 % durch eine streitige Entscheidung erledigt.
Pressemitteilung des Finanzgericht Köln vom 12.06.2006
Ihre Ansprechpartner als Anwalt; Fachanwalt für Steuerrecht bei KONLUS:
- Dr. Jörg Luxem (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Mediator)
- Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
- Petra Weichert (Anwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Diplom-Finanzwirtin (FH))
- Roswitha Prowatke (Rechtsanwalt, Steuerberaterin, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht)
- Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter Betriebsprüfung und Steuerfahndung.
