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Aktuelles

Kurzbericht vom Fachvortrag der Bank UBS zur Schweizer Amtshilfe in Steuersachen

Am 30.11.2010 veranstaltete die Bank UBS in Basel ein Fachseminar "DBA Schweiz - Deutschland und Ausblick Steuerfahndung" im "3. Stock" (Etage für Deutsche Kunden). Die Kanzlei KONLUS nahm an dieser Veranstaltung teil.

Wesentliche Punkte

Kurz zusammengefasst wurde über folgende aktuelle Situation und den Ausblick hinsichtlich der Amtshilfe berichtet:

Am 27.10.2010 haben die Schweiz und Deutschland einerseits das so genannte Doppelbesteuerungsabkommen gemäß OECD Standard erneuert und dort eine so genannte große Auskunftsklausel vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Schweiz in Zukunft deutschen Finanzämtern Auskünfte erteilen wird, soweit ein deutsches Finanzamt im Einzelfall auf diese Amtshilfe angewiesen ist. Zusätzlich müssen jedoch bestimmte formelle Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sein.

Außerdem vereinbarten beide Staaten am 27.10.2010, dass Verhandlungen über einen Zusatzabkommen zu dem vorgenannten Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden sollen. Tatsächlich geschehen diese Verhandlungen bereits. Im Kern handelt es sich um folgende Eckpunkte:

  • Regelung der Vergangenheit: Unversteuerte Altgelder sollen ein einmaligen Abgeltungsteuer unterworfen werden. Unklar ist jedoch, inwiefern hierdurch für den deutschen Kapitalanleger Straffreiheit eintreten soll.
  • Regelung der Zukunft: Einführung einer Abgeltungsteuer für künftige Erträge. Bereits jetzt gibt es die so genannte EU-Zinssteuer, die die Schweiz aufgrund eines Abkommens entsprechend anwendet. Es bleibt abzuwarten, ob die geplante Abgeltungsteuer günstiger sein wird und ob und welche Wahlrechte der Kapitalanleger haben wird.
  • Die Problematik des Kaufs von so genannten Steuer-CDs soll geregelt werden. Unklar ist zurzeit, ob diese Regelung ein Verbot vorsehen wird. Möglicherweise werden Verwertungsverbote geregelt.

Zeitlicher Horizont

Sollte eine Volksabstimmung in der Schweiz über das vorgenannte Zusatzabkommen erforderlich werden, so wird dieses Zusatzabkommen frühestens im Jahre 2014 in Kraft treten können. Ansonsten ist mit dem Jahr 2012 zu rechnen.

Verhaltensempfehlung:

Angesichts des weiten Zeithorizontes bis ggf. 2014 dürften sämtliche Überlegungen, ob die Regelungen dieses Zusatzabkommens ggf. günstiger als eine traditionelle Selbstanzeige sind, für viele Mandanten nicht interessensgerecht sein. Vielmehr empfiehlt es sich, bereits jetzt eine Lageanalyse aufgrund der bestehenden Rechtslage durchzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass möglicherweise bereits Ende Dezember 2010 die gesetzliche Regelung betreffend die Selbstanzeige geändert werden wird.


Ihre Ansprechpartner für Steuerstrafrecht:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht) 
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.

 


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