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Steuerstrafrecht: Pharmaunternehmen muss Steuerfahndung Auskunft erteilen

Neben der Erforschung von Steuerstraftaten gehört es zum Aufgabenbereich der Steuerfahndung, bislang unbekannte Steuerverkürzungen aufzudecken und die entsprechenden Sachverhalte zu ermitteln. Neben der Erforschung von Steuerstraftaten gehört es zum Aufgabenbereich der Steuerfahndung, bislang unbekannte Steuerverkürzungen aufzudecken und die entsprechenden Sachverhalte zu ermitteln. Wenn bestimmte Anhaltspunkte oder Erkenntnissen darauf hin deuten, dass weitere Nachforschungen zu steuererheblichen Tatsachen führen könnten, darf die Steuerfahndung von Ihren Ermittlungsbefugnissen (insbesondere Befragungen und Auskunftsersuchen) Gebrauch machen. Nicht zulässig sind demgegenüber Ermittlungen „ins Blaue hinein“, die nur auf einen Pauschalverdacht begründet sind.

Ob ein hinreichender Anlass für ein Auskunftsverlangen gegenüber einem Arzneimittelhersteller vorlag, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) nun zu entscheiden (Urteil vom 5. Oktober 2006 VII R 63/05). Im konkreten Fall sollte der Hersteller der Steuerfahndung Auskunft darüber erteilen, an welche 50 Apotheken er im vergangenen Jahr die meisten Präparate geliefert hat. Außerdem wurde er aufgefordert, die genaue Anzahl der gelieferten Präparate mitzuteilen. Betriebsprüfungen bei Fachärzten hatten zuvor ergeben, dass Präparate des Herstellers bei ortsansässigen Apotheken gekauft und an Patienten gegen Bar- oder Scheckzahlung abgegeben worden waren, ohne dass die entsprechenden Vorgängen ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst wurden.

Der BFH hat das Auskunftsersuchen für zulässig erachtet. Aufgrund der Erkenntnisse aus den Betriebsprüfungen über nicht unerhebliche Steuerverkürzungen seien weitere Ermittlungen veranlasst gewesen und die von dem Arzneihersteller erbetene Auskunft grundsätzlich dazu geeignet, Vorinformationen für weitere Ermittlungen zu liefern.


Ihre Ansprechpartner für Steuerstrafrecht:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht) 
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.


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