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Aktuelles

Digitale Betriebsprüfung: Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aktualisiert die Übersicht "Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung"


Das Bundesministerium der Finanen hat mit Datum vom 15. Januar 2007 eine neue, überarbeitete Fassung des Fragen- und Antwortenkatalogs zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung bereitgestellt.

Der Katalog dient als Orientierungshilfe für die Anwendung des Datenzugriffsrechts.

Einzelne Fragen wurden überarbeitet, daneben noch neue Fragen eingefügt, wie z.B. "Darf der Prüfer sein Notebook mit den importierten Daten von Prüfungsort entfernen?", "Gehören Kostenstellen zu den steuerlich relevanten Daten?", "Besteht eine Verpflichtung, den Datenzugriff auf freiwillig geführte Aufzeichnungen zuzulassen?"

Den Katalog in seiner aktuellen Fassung können sie hier downloaden. 


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