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Aktuelles

Steuerhinterzieher (Steuerberater) zu Haftstrafen und Geldstrafen verurteilt
Großverfahren der Steuerfahndung des Finanzamts Mainz-Süd. Steuerberater wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Untersuchungshaft für Steuerberater. Schwere Steuerhinterziehung.

Am 10.03.2011 fand vor dem Landgericht Koblenz ein weiteres Verfahren wegen Steuerhinterziehung in großem Ausmaß seinen Abschluss. Angeklagt waren der Inhaber eines Unternehmens, das Heilpräparate produziert und dessen Ehefrau. Der Hauptangeklagte Ehemann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten sowie der Zahlung einer Geldstrafe von 900.000 €  rechtskräftig verurteilt. Die Ehefrau wurde zu einer Haftstrafe von 2 Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500.000 € verurteilt. Strafmildernd haben sich die umfassenden Geständnisse der Angeklagten bei der Hauptverhandlung und die vollumfängliche Schadenswiedergutmachung ausgewirkt. Der angeklagte Ehemann verbrachte bereits 4 Monate in Untersuchungshaft. Durch die Errichtung eines Trusts und einer Briefkastengesellschaft in Gibraltar haben die Angeklagten Steuern in den Jahren 2003 bis 2008 i.H.v. 4.000.000 € hinterzogen. Das Geld war auf luxemburger und spanischen Bankkonten deponiert.

Das jetzige Gerichtsverfahren war Ausfluss eines bundesweit geführten Großverfahrens. Mit dem  bei der Staatsanwaltschaft Koblenz anhängigen Verfahren ist federführend die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Mainz-Süd betraut. In mehreren groß angelegten Durchsuchungen wurden unter Mithilfe anderer Fahndungsstellen bundesweit tausende von Beweismitteln in Unternehmen und Steuerberaterkanzleien beschlagnahmt.

Im Verfahren ergingen bisher 11 Haftbefehle, sowohl Steuerberater wie auch deren Mandanten kamen in Untersuchungshaft. Alle Täter bisher abgeschlossener Verfahren waren geständig. Sie wurden entweder zu Haftstrafen oder zum Teil hohen Geldstrafen verurteilt. Einzelne Steuerpflichtige haben strafbefreiende Selbstanzeigen eingereicht.

Die derzeit bearbeiteten Fälle nehmen einen Umfang von ca. 20.000.000 € steuerlichen Schaden ein. Das Ausmaß des Gesamtschadens ist noch nicht  absehbar, die Ermittlungen dauern an. Bemerkenswert in diesem Großverfahren ist, dass sich auch bis dato seriöse Steuerberater durch die Offerten eines sogenannten „Gutachter in steuerlichen Angelegenheiten“ verführen ließen und den oftmals schmalen Grat zwischen legaler Gestaltung und illegaler Steuerhinterziehung deutlich überschritten.

Ein in diesem Zusammenhang seit 27.04.2009 inhaftierter Steuerberater aus Worms wurde durch Urteil des Landgerichts Koblenz vom 04. März 2010 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt und verlor seine Zulassung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.  Der sog. „Gutachter in steuerlichen Angelegenheiten“ wurde per internationalen Haftbefehl gesucht und konnte schließlich auf den Philippinen gefasst werden. Kurz vor der Abschiebung von den Philippinen nach Deutschland ist er verstorben. Ihn hätte in Deutschland eine langjährige Haftstrafe erwartet.  In den letzten Jahren hielt er sich überwiegend in Malaysia auf, bevor er sich dann kurzfristig auf die Philippinen abgesetzt hatte.

Millionengewinne illegal ins Ausland verschoben

Der sog. „Gutachter“ hatte in zahlreichen Fällen über einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren bundesweit Steuerberater und inländische mittelständische Unternehmen dazu angestiftet, Gewinne in großem Ausmaß illegal ins Ausland zu verschieben.Mithilfe von fingierten Gutachten,  Gründung von Briefkastengesellschaften in Gibraltar und Malaysia, getarnt als Einkaufs-, Vertriebs- oder Dienstleistungsgesellschaften, der Gründung von Trusts (Stiftungen nach angelsächsischem Recht) wurden Gewinne in Millionenhöhe, die im Inland zu versteuern sind,  der deutschen Besteuerung vorenthalten.

Der sog. „Gutachter“ berechnete seinen „Kunden“ seine „Dienstleistungen“ , die er durch Erstellung von fingierten Gutachten und durch die Bereitstellung von Büroräumen, Telefon und Fax erbrachte, über eigene Briefkastengesellschaften. Er ließ sich Beträge für die Errichtung der Strukturen in Höhe von mehreren 10 Tausend € vergüten, die anschließende Vorhaltung der Strukturen rechnete er mit einer monatlichen Flatrate ab. Einen Teil seines Honorars gab er an inländische Steuerberater weiter. Die von ihm zusammen mit seinen inländischen „Kunden“ in  Gibraltar gegründeten Trusts sollten der Hinterziehung von Ertragsteuern und für die Zukunft von Erbschafts- und Schenkungssteuer dienen. Insbesondere Steuerberater fungierten als Trustverwalter. In Luxemburg, der Schweiz, Malaysia und Gibraltar richtete er zusammen mit seinen „Kunden“ Konten auf Namen der Briefkastengesellschaften ein, auf die die inländischen Steuerhinterzieher Zugriff hatten. Dem „Gutachter“ war es gelungen, seine Steuerhinterziehungsmodelle Steuerberatern und deren gewinnträchtigen Mandanten zum einen durch Veröffentlichungen in renommierten deutschen Zeitungen und Fachzeitschriften sowie zum anderen auf  Seminaren eines bundesweiten Anbieters von Buchhaltungssoftware zugänglich zu machen.

Ermöglicht wurden die Ermittlungserfolge durch die enge und intensive Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Koblenz, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Mainz-Süd und dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz.

(Quelle: Pressemitteilung OFD Koblenz vom 7.4.2011)


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