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Steuerstrafrecht / Steuerfahndung: Ärzte im Visier der Steuerfahndung

Ein aufsehenderregender Einzelfall ist Anlass dafür, dass künftig verstärkt Ärzte ins Visier der Finanzämter bzw. der Steuerfahnder geraten. Nach einer Mitteilung in den "zentralen Fahndungsnachrichten" (auf ZFM) der Finanzverwaltung sollen Auffälligkeiten frühzeitig geprüft werden. Im Rahmen dieser Prüfung soll auch auf die Vorlage sämtlicher Belege im Original allen größten Wert gelegt werden. Zur intensiven Prüfung gehört ferner auch ein Vergleich bestimmter miteinander korrelierender Kosten.


Anlass für diese Anweisung war ein Fall, in dem die Steuerfahnder anonymen Hinweisen nachgingen, dass die Abrechnung eines angestellten Krankenhausarztes über die Teilnahme an nationalen/ internationalen Kongressen nicht korrekt sei. Aufgrund der durchgeführten Außenprüfung bei Medizinern wurde festgestellt, dass beispielsweise Blankobestätigungen für Kongress- und Seminarteilnahmen ohne Namenseintrag waren, von Dritten beschaffte Bezinquittungen eingereicht wurden, die Tachostände diverser Kraftfahrzeuge vorgestellt wurden, gefälschte Bestätigungen für Übernachtungen eingereicht und bereits gekaufte und für das Finanzamt kopierte Flugtickets dann gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben wurden und verschwiegene Einnahmen aus der zusätzlichen freiberuflichen Tätigkeit als Arzt vorlagen.

Auf Grund dieser vorbezeichneten Umstände geht die Finanzverwaltung davon aus, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt und Ärzte vermehrt ins Visier der Finanzämter / Steuerfahndung geraten. Als Arzt sollten Sie sich unbedingt auf eventuelle Nachfragen des Finanzamtes vorbereiten.


Ihre Ansprechpartner für Steuerstrafrecht:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht) 
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.


In dringenden Fällen erhalten Sie bei uns kurzfristig - in der Regel am gleichen Tag - einen Termin unter der Rufnummer 02204/9508-100!


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