Wirtschaftsprüfer & Steuerstrafrecht: Steuerberater Köln
drucken

Aktuelles

Steuerstrafrecht, Steuerstrafverfahren, Tagessätze bei Geldstrafen werden erhöht

Der deutsche Bundestag hat am 29.01.2009 in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung der Tagessätze bei Geldstrafen beraten. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Gerichte künftig einen Tagessatz bis zu einer Höhe von maximal EUR 20.000,00 verhängen können. Seit dem Jahr 1975 galt ein Höchstsatz von EUR 5.000,00. Die Regelung besteht seit 1975 in unveränderter Form. Mit dem Gesetzentwurf passt die Bundesregierung die Regelung an die veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen an, denn nach einer Studie des statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Personen, deren Einkommen deutlich über der bisher geltenden Tagessatzhöchstgrenze liegt, seit 1974 mehr als verachtfacht. Die Anpassung des Höchstsatzes soll es den Gerichten ermöglichen, eine „gerechte“, einkommensadäquate Strafe zu verhängen.

Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass eine Geldstrafe immer in Tagessätzen verhängt wird. Abhängig vom Unrechts- und Schuldgehalt der Tat kann das Gericht mindestens 5 und höchstens 360 volle Tagessätze verhängen. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses des Betroffenen. Maßgeblich ist das Nettoeinkommen abzüglich von Steuern, Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltsverpflichtungen und teilweise auch anderen Verpflichtungen wie z. B. Mietverpflichtungen. Wird das Gesetz wie geplant umgesetzt, liegt die höchstmögliche Geldstrafe zukünftig bei einem Betrag von EUR 7,2 Mio. bei einer Einzeltat.

 


Ihre Ansprechpartner für Steuerstrafrecht:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht) 
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.


In dringenden Fällen erhalten Sie bei uns kurzfristig - in der Regel am gleichen Tag - einen Termin unter der Rufnummer 02204/9508-100!


     02204 95 08 100
 


  Anfrageformular

24 Stunden verfügbar

Copyright ©2010 KONLUS Koehler - Neumann - Luxem - Heuel & Partner
Aktuelles zu den Themen Steuerrecht, Betriebsprüfung uvm.