Am 19.3.2009 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und zur Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen in zweiter und dritter Lesung beraten und entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses verabschiedet. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf hat sich im Laufe des Beratungsverfahrens noch eine granvierende Änderung ergeben. War bisher ein Tageshöchstsatz von 20.000 € vorgesehen, enthält das nun verabschiedete Gesetz einen Tageshöchstsatz von 30.000 €. Damit steigt der mögliche Höchstbetrag einer Geldstrafe auf 10.800.000 € bei einer Einzeltat bzw. 21.600.000 € bei Tatmehrheit (vgl. Beitrag Steuerstrafrecht, Steuerstrafverfahren, Tagessätze bei Geldstrafen werden erhöht).
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