Ein ausländischer Unternehmer, der in Deutschland keine steuerpflichtigen Umsätze tätigt, erhält die von ihm in Deutschland bezahlte Umsatzsteuer in einem besonderen Erstattungsverfahren zurück, dem sog. Vorsteuervergütungsverfahren. Der hierbei zu verwendende amtliche Vordruck verlangt die eigenhändige Unterschrift des Unternehmers bzw. bei juristischen Personen als Unternehmer die eigenhändige Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Die Unterschrift eines Bevollmächtigten, z. B. des Steuerberaters, reicht nicht aus. Der Bundesfinanzhof hat jedoch Zweifel, ob diese Regelung mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben im Einklang steht, denn in vielen anderen Mitgliedstaaten reicht die Unterschrift eines Bevollmächtigten aus. Der Bundesfinanzhof hat die Frage deshalb dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.
(BFH, Beschluss v. 13.8.2008, XI R 19/08)
Ansprechpartner bei KONLUS:
- Carl Erik Koehler (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CVA)
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