Die Pfändung in eine „offene Kreditlinie“ beim Girokonto ist grundsätzlich möglich, wenn und soweit der Kunde den Kredit in Anspruch nimmt.
Voraussetzung ist allerdings nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken, dass die Bank zur Kreditgewährung verpflichtet ist und dem Kontoinhaber das Kapital zur freien Verfügung überlässt (Az. 8 U 330/05 – 98). In dem zugrunde liegenden Fall waren Kontoüberziehungen fallweise mit dem Geldinstitut abzusprechen. Eine Pfändung von lediglich geschuldeten Auszahlungen ist nicht möglich.
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- Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht)
- Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.
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