Das sog. "Vorsteuervergütungsverfahren" wurde zum 1. Januar 2010 in der EU umfassend reformiert. Im Gegensazt zu Vorjahren, in denen Anträge in Papierform bis zum 30. Juni des Folgejahres dem Erstattungsstaat vorliegen mussten, ist es ab sofort möglich, Anträge in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland bis zum 30. September des Folgejahres einzureichen.
Der EU-Ministerrat hat beschlossen, die Frist für die Beantragung von Mehrwertsteuer-Erstattungen bezogen auf das Jahr 2009 um sechs Monate zu verlängern. Die Ausschlussfrist endet somit erst am 31. März 2011.
Vorsteuervergütungsanaträge für das Jahr 2009 müssen bis zum 31. März 2011 gestellt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern leitet anschließend die Anträge an die jeweiligen Erstattungsstaaten weiter. Damit entfällt das zeitauswändige Ausfüllen von Formularen des in jedem Staat bisher individuell geregelten Vergütungsverfahren.
Neu ist auch, dass in den meisten Staaten keine Originalrechnungen mehr vorgelegt werden müssen. Diese Staaten behalten sich jedoch das Recht vor, diese bei Überschreiten bestimmter Erstattungsbeträge anzufordern zu können.
Ein Vorsteuervergütungsantrag ist ab einem Erstattungsbetrag von EUR 50,00 möglich.
Ansprechpartner bei KONLUS für Vorsteuervergütungsverfahren
- Ingeborg Hofer (Steuerberaterin)
