Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind langjährig erfahren in der Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zusammen mit unseren Steueranwälten sind wir in der Lage Ihnen bundesweit eine qualifizierte und auch steueroptimierte arbeitsrechtliche Vertretung zu bieten. Bei Rechtschutzversicherten Arbeitnehmern werden die Kosten - auch die eines Beratungsgesprächs - in der Regel von der Versicherung übernommen.
Tätigkeitsfelder:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren (insbesondere Kündigungsschutzverfahren)
- Ausarbeitung von erfolgsabhängigen Vergütungsregelungen für Geschäftsführung und Mitarbeiter
- Beratung im Zusammenhang mit Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung
- Strategische und gestaltende Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen bei Unternehmenskäufen, Umstrukturierungen und Betriebsübergängen.
- Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch der Kündigung
- Verhandlung und Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschliesslich der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen
- Beratung bei Abschluss und Beendigung von Entsendungs- und Auslandsarbeitsverträgen
- Gestaltung der Dienstverträge von Organvertretern juristischer Personen, Beratung und Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen
- Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen
- Gestaltung von Altersversorgungszusagen für Führungskräfte
Kontaktaufnahme, Kosten / Wir informieren Sie vor der Mandatsannahme über die Kosten!
Wir bieten Ihnen an, per E-Mail eine unverbindliche Vorausanfrage – möglichst unter Angabe Ihrer Rufnummer - an uns zu richten oder uns unverbindlich anzurufen. Schildern Sie uns Ihr Rechtsproblem und Sie werden kurzfristig von uns benachrichtigt, ob sich Ihr Sachverhalt für eine kostengünstige – selbstverständlich speziell auf Ihren persönlichen Fall zugeschnitte - Erstberatung eignet oder ob Themen angerissen werden, die nicht für eine Standardberatung geeignet sind.
Ferner werden wir Sie vor dem Zustandekommen eines Mandantsverhältnisses - ebenfalls unverbindlich - über die hierfür entstehenden Gebühren informieren und Ihnen Gelegenheit geben, in Ruhe über dieses Angebot nachzudenken. Wünschen Sie keine Beratung durch uns, entstehen Ihnen hierdurch selbstverständlich überhaupt keine Kosten. Falls Sie uns beauftragen und Sie rechtsschutzversichert sind, holen wir auf Wunsch gerne die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie ein.
Die Gebühren für eine Erstberatung betragen unabhängig von der Zeitdauer und dem Umfang Ihres Falles für Verbraucher maximal Euro 190,00 zuzüglich Umsatzsteuer.
Ansprechpartner bei KONLUS:
| 0221 39 09 770 | |
Anfrageformular | |
