drucken
Abfärbetheorie
Im Einkommensteuerrecht gilt eine Personengesellschaft, die zum Teil gewerblich tätig ist und zum anderen Teil einer nicht gewerblichen Tätigkeit (freiberuflichen Tätigkeit) nachgeht, im vollen Umfang als gewerblich tätig.

Damit unterliegen auch die nicht durch eine gewerbliche Tätigkeit erzielten Einkünfte der Gewerbesteuer. Nur bei einer geringfügigen gewerblichen Tätigkeit wird hiervon abgewichen. Eine solche liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der gewerbliche Anteil der Tätigkeit unter 1,25 Prozent liegt. In der Literatur werden zudem auch 5% und sogar noch 10% als geringfügig angesehen.

Wenn eine Personengesellschaft überwiegend freiberuflich tätig ist und den Grenzwert von 1,25 Prozent erreicht, sollte die freiberufliche Tätigkeit in eine eigenständige Personengesellschaft ausgegliedert werden, um die Umqualifizierung von freiberuflichen Einkünften in gewerbliche Einkünfte zu vermeiden.

 

 


Ihre Ansprechpartner im Steuerrecht (Rechtsbereich):

Ihre Ansprechpartner im Steuerrecht (Steuerberatung):

KONLUS Kontaktservice





CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Bitte geben Sie hier die Zahlen ein, die im Bild angezeigt werden.

* Pflichtfeld

Standort Bensberg:

Schloss-Straße 20
51429 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 00
Fax: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 10

Service Hotline

0221 39 09 770

Standort Köln:

Theodor-Heuss-Ring 14
50668 Köln
Tel.: +49 (0) 221 / 39 09 77 - 0
Fax: +49 (0) 221 / 39 09 77 - 333

Standort Berlin:

Kurfürstendamm 182
10707 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 88 62 54 - 94
Fax: +49 (0) 30 / 88 62 73 - 98

Abfärbetheorie