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Akteneinsicht
Ein Akteneinsichtsrecht in Strafakten kann nur über einen Verteidiger erlangt werden, solange der Untersuchungszweck nicht gefährdet ist.

Nachdem der Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt ist, ist der Verteidiger berechtigt in die Ermittlungsakten der Finanzbehörde, die Steuerfahndungsakten und die Steuerakten einzusehen.


Ihre Ansprechpartner für Selbstanzeigen und für Steuerstrafverteidigung:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht) 
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.

KONLUS Kontaktservice





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