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Ankündigung einer Selbstanzeige
Eine bloße Ankündigung einer Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung.

Angesichts des Fehlens genauer Zahlen, sollten die Beträge im Rahmen der Selbstanzeige geschätzt werden. Dabei muss klargestellt werden, dass es sich um Schätzungen handelt, die noch präzisiert werden.


Ihre Ansprechpartner für Selbstanzeigen und für Steuerstrafverteidigung:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht) 
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.

KONLUS Kontaktservice





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