drucken
Belehrung eines Beschuldigten
Wird im Strafprozess der Beschuldigte nicht belehrt, so gibt es nach Entscheidung des BGH ein Verwertungsverbot hinsichtlich der daraufhin gemachten Angaben.


Ihre Ansprechpartner für Selbstanzeigen und für Steuerstrafverteidigung:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht) 
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.

KONLUS Kontaktservice





CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Bitte geben Sie hier die Zahlen ein, die im Bild angezeigt werden.

* Pflichtfeld

Standort Bensberg:

Schloss-Straße 20
51429 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 00
Fax: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 10

Service Hotline

0221 39 09 770

Standort Köln:

Theodor-Heuss-Ring 14
50668 Köln
Tel.: +49 (0) 221 / 39 09 77 - 0
Fax: +49 (0) 221 / 39 09 77 - 333

Standort Berlin:

Kurfürstendamm 182
10707 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 88 62 54 - 94
Fax: +49 (0) 30 / 88 62 73 - 98

Belehrung eines Beschuldigten