Die Anordnung und die Vollstreckung treffen in der Regel zusammen. Werden die Gegenstände oder Unterlagen freiwillig herausgegeben, spricht man nicht mehr von einer Beschlagnahme. Alle Beweismittel, die für die Untersuchungen von Bedeutung sein können, unterliegen der Beschlagnahme.
Ihre Ansprechpartner für Selbstanzeigen und für Steuerstrafverteidigung:
- Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
- Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht)
- Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.
