und das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, betrügt. § 263 StGB sieht für den „einfachen" Betrug eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.
Ihre Ansprechpartner für Selbstanzeigen und für Steuerstrafverteidigung:
- Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
- Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht)
- Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.
