Der Verdacht der Steuerhinterziehung ist Voraussetzung für die Verfahrenseinleitung. Die Finanzbehörde d.h. sämtliche Finanzbeamte sind zur Einleitung eines Strafverfahrens nach § 397 AO befugt. Befugnisse im eigentlichen Ermitlungsverfahren sind jedoch auf die StraBu-Stellen beschränkt. Zur Einleitung und Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen ist die Schutz- und die Kriminalpolizei ebenfalls befugt.
Ihre Ansprechpartner für Selbstanzeigen und für Steuerstrafverteidigung:
- Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
- Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht)
- Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.
