drucken
Einstellen des Verfahrens
Das Verfahren kann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und die Schuld des Täters als gering einzustufen ist.

Diese Entscheidung trifft die Strafsachen- und Bußgeldstelle oder die Staatsanwaltschaft. Ist das Hauptverfahren bereits eröffnet oder wird der Beschuldigte durch die Einstellung belastet, so ist die Zustimmung des Gerichtes erforderlich. Einige Straftaten können nach § 398 AO auch ohne Zustimmung des Richters eingestellt werden, solange es sich um eine geringwertige Steuerverkürzung oder um Erlangung eines geringwertigen Steuervorteils handelt.

Die häufigste Einstellung des Steuerstrafverfahrens richtet sich nach § 153 a StPO. Bei geringer Schuld des Täters können Staatsanwaltschaft/StraBu-Stelle mit Zustimmung des Gerichts das Verfahren einstellen, wenn das öffentliche Interesse beseitigt werden kann durch:
 

  • Schadenswiedergutmachung (§ 153a StPO)
  • Zahlung eines Geldbetrages (§ 153a StPO)
  • Erbringung gemeinnütziger Leistungen (§ 153a StPO)
  • Erfüllung bestimmter Unterhaltsverpflichtungen (§153a StPO)


In der Praxis bedeutet dies für den Täter die verkürzten Beträge nebst Nebenleistungen und gegebenenfalls einen Geldbetrag an die Staatskasse oder an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

 


Ihre Ansprechpartner für Selbstanzeigen und für Steuerstrafverteidigung:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht) 
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.

KONLUS Kontaktservice





CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Bitte geben Sie hier die Zahlen ein, die im Bild angezeigt werden.

* Pflichtfeld

Standort Bensberg:

Schloss-Straße 20
51429 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 00
Fax: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 10

Service Hotline

0221 39 09 770

Standort Köln:

Theodor-Heuss-Ring 14
50668 Köln
Tel.: +49 (0) 221 / 39 09 77 - 0
Fax: +49 (0) 221 / 39 09 77 - 333

Standort Berlin:

Kurfürstendamm 182
10707 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 88 62 54 - 94
Fax: +49 (0) 30 / 88 62 73 - 98

Einstellen des Verfahrens