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Geldstrafe
Oft wird von dem Gericht eine Geldstrafe verhängt, welche wie folgt ermittelt wird:


Beispiel:

Nettoeinkommen 3.000,00 € / dreißig = Tagessatz i.H.v. 100,00 €.

So wird sichergestellt, dass alle durch die Strafe gleichermaßen getroffen werden. Nachdem die Verurteilung rechtskräftig ist, muss man die Geldstrafe an die Gerichtskasse zahlen. Auf Antrag sind auch Ratenzahlungen oder freie gemeinnützige Arbeit möglich. Wird die Zahlung der Geldstrafe ignoriert, so wird diese als sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt und es ergeht ein Haftbefehl.

 


Ihre Ansprechpartner für Steuerstrafrecht:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht) 
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.

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