Werden Unterlagen als Beweismittel für ein Steuerstrafverfahren angefordert, so sind diese herauszugeben. Neben dem Richter kann auch die Staatsanwaltschaft, die Finanzbehörde und die Steuerfahndung das Herausgabeverlangen stellen. Ordnungs- und Zwangsmittel können bei einer Weigerung festgesetzt werden.
Ihre Ansprechpartner für Steuerstrafrecht:
- Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
- Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht)
- Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.
