drucken
Mittelgebühr
Die "Mittelgebühr" findet Anwendung, wenn eine Angelegenheit von durchschnittlicher Bedeutung, durchschnittlichem Umfang der Tätigkeit und durchschnittlicher Schwierigkeit vorliegt und der Auftraggeber in durchschnittlichen Vermögens- und Einkommensverhältnissen lebt.

Die Bezeichnung "Mittelgebühr" steht hierbei für den "Mittelbetrag" einer Gebühr bei der Zeit- und der Betragsrahmengebühr. Sie errechnet sich durch Addition der Mindest- und Höchstgebühr, geteilt durch 2.


Die Mittelgebühr ist keine in der Steuerberatergebührenverordnung selbst angesprochene Gebühr. Der Begriff hat sich aus der Praxis heraus wegen der Schwierigkeit gebildet, bei der großen Zahl der Fälle eine genau differenzierte Bestimmung vornehmen zu können.

Die Mittelgebühr bietet sich daher als Ausgangsgröße für die Bestimmung der angemessenen Gebühr an, zumal die Rechtsprechung sich regelmäßig auch dieses Verfahrens bedient.

 

 


Ansprechpartner bei KONLUS für Berufsrecht der Steuerberater:

KONLUS Kontaktservice





CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Bitte geben Sie hier die Zahlen ein, die im Bild angezeigt werden.

* Pflichtfeld

Standort Bensberg:

Schloss-Straße 20
51429 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 00
Fax: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 10

Service Hotline

0221 39 09 770

Standort Köln:

Theodor-Heuss-Ring 14
50668 Köln
Tel.: +49 (0) 221 / 39 09 77 - 0
Fax: +49 (0) 221 / 39 09 77 - 333

Standort Berlin:

Kurfürstendamm 182
10707 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 88 62 54 - 94
Fax: +49 (0) 30 / 88 62 73 - 98

Mittelgebühr