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Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist Arbeiten gegen Entgelt und ohne diese Arbeit zu melden bzw. ohne staatliche Abgaben abzuführen. Die Arbeitsverträge werden in der Regel mündlich vereinbart und die Entgelte bar gezahlt.

Im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung" von 2004 ist Schwarzarbeit legal definiert worden. Schwerpunktmäßig wird dabei nicht mehr der formale Ordnungsverstoß gegen das Handwerks- oder Gewerbeordnung, sondern der Verstoß gegen steuer- und/oder sozialversicherungsrechtliche Vorschriften mit empfindlichen Strafen bzw. Geldbußen  sanktioniert. Regelmäßig geschieht „Schwarzarbeit“ demnach:

-         unter Verstoß gegen das Steuerrecht
-         unter Verstoß gegen das Sozialversicherungsrecht
-         unter Umgehung der Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeits- und Sozialamt,
-         gegen die Pflicht ein Gewerbe anzumelden oder sich Handwerksrolle eintragen zu lassen

Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie in Form der Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit oder Selbsthilfe bleiben aber weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.

 


Ihre Ansprechpartner für Steuerstrafrecht:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht) 
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.

KONLUS Kontaktservice





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