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Steueramnestie
Das Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (StraBEG) sollte bisher Steuerunehrlichen ein Anreiz geboten werden, freiwillig in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.


Bisher Steuerunehrliche sollen durch die bis zum 31. März 2005 befristete Möglichkeit einer Straf- und Bußgeldbefreiung, die einen Verzicht auf die verkürzten Steuern bei Zahlung einer im Regelfall günstigen pauschalierten Abgabe vorsah, in die Legalität zurückgeführt werden.

 


Ihre Ansprechpartner für Steuerstrafrecht:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht) 
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.

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