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Steuerfahndung
Die Steuerfahndung hat die Aufgaben und Befugnisse der Staatsanwaltschaft und im Bereich des Steuerstrafrechts wie die Polizei.


Die Steuerfahndung hat die Aufgaben und Befugnisse der Staatsanwaltschaft und im Bereich des Steuerstrafrechts wie die Polizei.  Geht es um die Ermittlung des Sachverhaltes, so stehen dem Steuerfahndungsbeamten alle Mittel (z. B. Vernehmen von Zeugen) der Abgabenordnung zur Verfügung. Will die Steuerfahndung Zeugen vernehmen und stützt sich die Rechtsgrundlage der Ladung auf die Abgabenordnung, so ist der Zeuge zum Erscheinen und zur Aussage verpflichtet. Der Steuerfahndung stehen strafprozessuale Zwangsmittel zur Verfügung.

 


Ihre Ansprechpartner für Steuerstrafrecht:

  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht) 
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung.

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