drucken
Vermächtnis
Durch ein Vermächtnis kann der Erblasser einem Anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen.

Der mit einem Vermächtnis Bedachte kann im Erbfall, aufgrund eines schuldrechtlichen Anspruchs, von dem beschwerten Erben die Leistung des vermachten Vermögensgegenstandes fordern.

 


Ansprechpartner bei KONLUS für Erbrecht, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer:

KONLUS Kontaktservice





CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Bitte geben Sie hier die Zahlen ein, die im Bild angezeigt werden.

* Pflichtfeld

Standort Bensberg:

Schloss-Straße 20
51429 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 00
Fax: +49 (0) 22 04 / 9 50 81 10

Service Hotline

0221 39 09 770

Standort Köln:

Theodor-Heuss-Ring 14
50668 Köln
Tel.: +49 (0) 221 / 39 09 77 - 0
Fax: +49 (0) 221 / 39 09 77 - 333

Standort Berlin:

Kurfürstendamm 182
10707 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 88 62 54 - 94
Fax: +49 (0) 30 / 88 62 73 - 98

Vermächtnis