Der mit einem Vermächtnis Bedachte kann im Erbfall, aufgrund eines schuldrechtlichen Anspruchs, von dem beschwerten Erben die Leistung des vermachten Vermögensgegenstandes fordern.
Ansprechpartner bei KONLUS für Erbrecht, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer:
- Dr. Jörg Luxem (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Mediator)
- Petra Weichert (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Diplom-Finanzwirtin (FH))
- Dirk Beyer (Rechtsanwalt)
- Dirk Schellhorn (Rechtsanwalt)
