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Vermächtnis
Durch ein Vermächtnis kann der Erblasser einem Anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen.

Der mit einem Vermächtnis Bedachte kann im Erbfall, aufgrund eines schuldrechtlichen Anspruchs, von dem beschwerten Erben die Leistung des vermachten Vermögensgegenstandes fordern.

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