Wirtschaftsprüfer & Steuerstrafrecht: Steuerberater Köln
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Erbschaftssteuer & Schenkungsteuer im Erbrecht

Rechtsanwalt & Steuerberater für Erbrecht

Unsere Anwälte für Erbrecht sind auch zum Steuerberater bestellt und außerdem Fachanwälte für Steuerrecht. Hierdurch sind wir in der Lage, Ihnen bundesweit eine qualifizierte und aufeinander abgestimmte Gestaltungsberatung im Erbrecht und Schenkungsrecht sowie im Recht für Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer zu bieten. Ferner übernehmen wir Ihre Anspruchsdurchsetzung sowie die Abwehr von gegen Sie gerichteten Ansprüchen.

Schenken oder Vererben? Die Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer im Detail

Kaum eine andere Steuerart bietet sich so sehr als Gestaltungssteuer an wie die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungsteuer, die gelegentlich auch als "Dummensteuer" bezeichnet wird. Wir helfen Ihnen - ggfs. auch mit Ihrem Steuerberater, der Sie im Alltagsgeschäft betreut - die Generationennachfolge so "steuerschonend" wie möglich vorzubereiten und umzusetzen. 


Ansprechpartner bei KONLUS für Erbrecht, Erbschaftssteuer & Schenkungsteuer:

  • Dr. Jörg Luxem (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Mediator)
  • Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
  • Dirk Beyer (Rechtsanwalt)


Tätigkeitsfelder:

  • Unternehmens- und Vermögensnachfolge – die richtige Gestaltung
  • Testamente, Erbverträge und Schenkungsverträge
  • Eheverträge
  • der Erbfall – was tun um Steuern zu sparen
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Beratung und Durchführung von Erbauseinandersetzungen
  • Abwehr von gerichtlichen oder außergerichtlichen Ansprüchen
  • Durchsetzung von Ansprüchen
  • (steueroptimale) Gestaltung der privaten und betrieblichen Vermögensnachfolge
  • Vermeidung oder Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
  • Behindertentestamente


Brauchen Sie eine Erbfolgeregelung?

Nach statistischen Umfragen hat nur jeder dreißigste Deutsche seine Erbschaftsnachfolge und Vermögensnachfolge geregelt. Zwangsläufig fällt der Nachlass häufig in eine Erbengemeinschaft. Es entstehen Streit und vermeidbare Belastungen der Erbschaftssteuer. Fast jede dritte Erbangelegenheit führt zu juristischen Streitigkeiten mit – oft nicht geringen – Kosten und dauerhaften Familienstreitigkeiten, die bei einer Regelung zu Lebzeiten hätten vermieden werden können.


Für viele Unternehmen steht in den nächsten Jahren ein Generationswechsel an. Wird diese Nachfolge nicht bereits zu Lebzeiten sorgfältig geplant, droht oft auch erfolgreichen Firmen der Ruin durch hohe Liquiditätsbelastungen oder durch Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Insbesondere die Unternehmensnachfolge sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Auch dann, wenn Sie Ihre persönliche Vermögensaufteilung durch Testament geregelt haben, sollten Sie diese Regelungen bei Veränderungen im persönlichen Umfeld und in regelmäßigen Abständen kritisch daraufhin überprüfen, ob sie noch mit Ihren Vorstellungen in Einklang stehen. Ferner können geänderte (steuer-)rechtliche Rahmenbedingungen Anlass zu einer Überprüfung geben. Aufgabe des kompetenten Beraters in diesen Fragen ist es, die Rechtsgebiete im Erbrecht, des Steuerrechts, des Gesellschaftsrechts und des ehelichen Güterrechts im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung nach den Vorstellungen des Mandanten in Einklang zu bringen.

Wir unterstützen frühzeitig bei der Gestaltung der Nachfolge und entwickeln zusammen mit allen Beteiligten ganzheitliche Konzepte.


Was tun nach dem Erbfall?
Auch nach dem Erbfall gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, um Haftungsrisiken zu vermeiden oder Steuerbelastungen zu reduzieren. Wichtig ist jedoch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem Berater.

Wir erbringen unsere Leistungen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht besonders im Umfeld einer erbrechtlichen Beratung oder einer Beratung im Bereich der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungsteuer überwiegend für Mandanten im Raum Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen, Gummersbach, Bonn, Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal und in benachbarten Regionen, sind aber auch bundesweit tätig. Im Raum Berlin werden wir über unsere Zweigniederlassung in Berlin tätig.


Erbschaftssteuer und Erbrecht - hier eröffnen sich Gestaltungsspielräume


Gerade bei der Erbschaftssteuer lassen sich durch eine rechtzeitige Gestaltung hohe Steuerbeträge sparen. Dies kann z.B. durch lebzeitige Schenkungen oder durch Umstrukturierungen im Unternehmensverbund geschehen. Auch durch eine sorgfältige Testamentsgestaltung im Erbrecht können Steuern gespart werden. In der laufenden Steuerberatung werden diese Gebiete oftmals ausgeblendet, weil sie einen erheblichen zivilrechtlichen Einschlag aufweisen. Gerade hier bietet sich daher eine Beratung durch einen steuerrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt an. KONLUS ist eine überregional tätige Sozietät aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die sich unter anderem auf die Beratung in der Erbschaftssteuer und im Erbrecht spezialisiert hat. Gestaltungen im Bereich der Erbschaftssteuer bieten sich insbesondere bei größeren Vermögen an, die den Bereich der persönlichen Freibeträge überschreiten. Die steuerlichen Freibeträge nach der Reform der Erbschaftssteuer betragen z.B. für Ehegatten EUR 500.000,00, für Kinder EUR 400.000,00 und für Nichten/Neffen EUR 20.000,00. Bei Unternehmen oder Gesellschaften, die über Betriebsvermögen verfügen, sind die Gestaltungsspielräume besonders groß. Bei Einhaltung der steuerlichen Begünstigungsvoraussetzungen ist eine Freistellung von 85% oder sogar 100% des Betriebsvermögens möglich. Ein Testament ist oft nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll, sondern gerade auch, um die Verteilung und Verwaltung des Vermögens innerhalb der Familie zu regeln. Insbesondere dann, wenn minderjährige Kinder und größeres Vermögen zusammentreffen, empfiehlt es sich, entsprechende Regelungen im Erbrecht vorzunehmen.


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