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Unsere Anwälte für Erbrecht sind auch zum Steuerberater bestellt und Fachanwälte für Steuerrecht. Hierdurch sind wir in der Lage, Ihnen bundesweit eine qualifizierte und aufeinander abgestimmte Gestaltungsberatung im Erb- und Schenkungsrecht sowie im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht zu bieten. Ferner übernehmen wir Ihre Anspruchsdurchsetzung sowie die Abwehr von gegen Sie gerichteten Ansprüchen. Kaum eine andere Steuerart bietet sich so sehr als Gestaltungssteuer an wie die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, die gelegentlich auch als "Dummensteuer" bezeichnet wird. Wir helfen Ihnen - ggfs. auch mit Ihrem Steuerberater, der Sie im Alltagsgeschäft betreut - die Generationennachfolge so "steuerschonend" wie möglich vorzubereiten und umzusetzen.
Ansprechpartner bei KONLUS:
Tätigkeitsfelder:
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge – die richtige Gestaltung
- Testamente, Erb- und Schenkungsverträge
- Eheverträge
- der Erbfall – was tun um Steuern zu sparen
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen
- Beratung und Durchführung von Erbauseinandersetzungen
- Abwehr von gerichtlichen oder außergerichtlichen Ansprüchen
- Durchsetzung von Ansprüchen
- (steueroptimale) Gestaltung der privaten und betrieblichen Vermögensnachfolge
- Vermeidung oder Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
- Behindertentestamente
Brauchen Sie eine Erbfolgeregelung?
Nach statistischen Umfragen hat nur jeder dreißigste Deutsche seine Erbschafts- und Vermögensnachfolge geregelt. Zwangsläufig fällt der Nachlass häufig in eine Erbengemeinschaft. Es entstehen Streit und vermeidbare Steuerbelastungen. Fast jede dritte Erbangelegenheit führt zu juristischen Streitigkeiten mit – oft nicht geringen – Kosten und dauerhaften Familienstreitigkeiten, die bei einer Regelung zu Lebzeiten hätten vermieden werden können.
Für viele Unternehmen steht in den nächsten Jahren ein Generationswechsel an. Wird diese Nachfolge nicht bereits zu Lebzeiten sorgfältig geplant, droht oft auch erfolgreichen Firmen der Ruin durch hohe Liquiditätsbelastungen oder durch Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Insbesondere die Unternehmensnachfolge sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Auch dann, wenn Sie Ihre persönliche Vermögensaufteilung durch Testament geregelt haben, sollten Sie diese Regelungen bei Veränderungen im persönlichen Umfeld und in regelmäßigen Abständen kritisch daraufhin überprüfen, ob sie noch mit Ihren Vorstellungen in Einklang stehen. Ferner können geänderte (steuer-)rechtliche Rahmenbedingungen Anlass zu einer Überprüfung geben.
Aufgabe des kompetenten Beraters in diesen Fragen ist es, die Rechtsgebiete des Erbrechts, des Steuerrechts, des Gesellschaftsrechts und des ehelichen Güterrechts im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung nach den Vorstellungen des Mandanten in Einklang zu bringen.
Wir unterstützen frühzeitig bei der Gestaltung der Nachfolge und entwickeln zusammen mit allen Beteiligten ganzheitliche Konzepte.
Was tun nach dem Erbfall?
Auch nach dem Erbfall gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, um Haftungsrisiken zu vermeiden oder Steuerbelastungen zu reduzieren. Wichtig ist jedoch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem Berater.
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