Steuerrecht (Fachanwalt für Steuerrecht, Steueranwalt im Raum Köln)
Fachanwalt für Steuerrecht (Steueranwalt), Steuerberater (Raum Köln)
Wir verfügen über Steuerexperten, welche sowohl als Rechtsanwalt und Fachanwalt tätig sind, und die vielfach selbst in der Finanzverwaltung (auch als Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung) und der Finanzgerichtsbarkeit tätig waren. Unsere – auch zum Steuerberater bestellten – Fachanwälte für Steuerrecht bieten Ihnen bundesweit eine qualifizierte (steuerrechliche) Gestaltungsberatung und übernehmen Ihre finanzgerichtliche Vertretung.
Ihre Ansprechpartner als Anwalt; Fachanwalt für Steuerrecht (Steueranwalt) bei KONLUS:
- Dr. Jörg Luxem (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Mediator)
- Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
- Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht)
- Dirk Beyer (Rechtsanwalt). Herr Beyer war früher Sachgebietsleiter Betriebsprüfung und Steuerfahndung.
- Christoph Felten (Rechtsanwalt, Steuerberater, LL.M. oec)
In dringenden Fällen erhalten Sie bei uns kurzfristig - in der Regel am gleichen Tag - einen Termin bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Steuerrecht unter der Rufnummer 02204/9508-100!
Fachanwalt und Rechtsanwalt für Steuerrecht
- Ihr Fachanwalt für Steuerrechtliche Sonderberatung, z.B. Erstellung von Gutachten
- Ihr Anwalt für Vertretung in Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden, sowie Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem BFH
- Ihr Rechtsanwalt für Begleitungen von Außenprüfungen
- Ihr Fachanwalt für Beratungen im Gemeinnützigkeit-, Spenden- und Stiftungsrecht
- Ihr Ihr Anwalt für Ausarbeitung steueroptimierter Gestaltungen
- Ihr Rechtsanwalt für Nachfolgeplanung unter steuerlichen Aspekten (vorweggenommene Erbfolge, Erbschaft-, und Schenkungsteuer)
- Ihr Fachanwalt für Begleitung von Grundstücksübertragungen (Grunderwerbsteuer)
- Ihr Anwalt für Steuergestaltung bei Umwandlungen (Umwandlungssteuer), Erwerb- und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen
- Ihr Fachanwalt für (steuerrechtliche) Unterstützung von Berufskollegen (auch unter Vereinbarung von Mandantenschutz und ohne nach außen in Erscheinung zu treten)
Über unseren Anwalt Blog zum Steuerrecht und Steuerstrafrecht können Sie aktuelle Informationen von unseren Fachanwalt- und Rechtsanwalt-Experten zu diesen Themen abonnieren.
Finanzgerichtsverfahren erfolgreich führen - Haftungsfälle vermeiden
Der Erfolg eines finanzgerichtlichen Verfahrens lässt sich einfach messen: Das Verfahren ist dann erfolgreich gewesen, wenn die Minderung der Steuerschuld höher ist als die Verfahrenskosten. Die Gerichtskosten sind relativ gering und die Beraterkosten des Anwalt steuerlich abzugsfähig. Ferner muss nur ein sehr geringer Teil der Gerichtskosten zu Prozessbeginn entrichtet werden. Der Grossteil ist - natürlich nur im Falle des Unterliegens - erst nach Abschluss des Verfahrens zu entrichten. Zudem dürfen die Gerichte nicht zum Nachteil des Mandanten verbösern. Der Mandant hat also nicht viel zu verlieren. Warum werden dann so wenig Finanzgerichtsprozesse geführt, obwohl nach Untersuchungen des Bundes der Steuerzahler jeder dritte Steuerbescheid falsch ist?
Eine erfolgreiche Prozessführung vor den Finanzgerichten setzt neben den materiellrechtlichen Kenntnissen des Steuerrechts des Anwalt vor allem auch die notwendigen verfahrensrechtlichen Kenntnisse - inbesondere den geübten Umgang mit der Finanzgerichtsordnung - voraus. Häufig hängt der steuerlich Anwalt und damit deren Mandanten in den "Fangeisen" des finanzgerichtlichen Verfahrens. "Kleine" Verfahrensfehler haben schnell große Folgen. Oft enden finanzgerichtliche Verfahren aus diesen Gründen, bevor sie richtig begonnen haben. Über 40% der an den Bundesfinanzhof herangetragenen Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen werden wegen schwerwiegender Verfahrensfehler als unzulässig abgewiesen. Viele Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs lesen sich daher wie ein Lehrbuch. Jeder dieser Fälle ist - genauso wie allerdings auch die Nichterhebung einer erfolgversprechenden Klage - ein potentieller Haftungsfall.
Durch die Verzahnung von materiellem Steuerrecht und der Finanzgerichtsordnung werden im finanzgerichtlichen Verfahren besondere Kenntnisse und Erfahrungen des Anwalt verlangt, über die regelmäßig weder der Rechtsanwalt noch der Steuerberater aufgrund ihrer Ausbildung verfügen. Viele Berater verzichten daher - obwohl die Verfahren aussichtsreich sind - von vorneherein auf den "Gang zum Finanzgericht", weil die verfahrensrechtlichen Kenntnisse fehlen.
Wussten Sie ... ?
KONLUS hat neun aktive Partner als Anwalt. Die Partner sind Steuerberater und verfügen zudem über weitere Zusatzqualifiktionen als Anwalt, Fachanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer. Über die Doppelqualifikation als Rechtsanwalt & Steuerberater verfügen 0,3% der bundesdeutschen Rechtsanwälte. Diese Doppelqualifizierung und die damit verbundene Vereinigung des Wissens in einer Person ist insbesondere bei den Tätigkeiten als Anwalt in den Bereichen Steuerstrafrecht, Berufsrecht / Haftung der Steuerberater, finanzgerichtliche Prozessführung und Fragen der steuerlichen Vertragsgestaltung hilfreich.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: zu einem Anwalt, Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Steuerrecht von KONLUS für ein Beratungsgespräch.
Wir erbringen unsere Leistungen als Steuerberater, Fachanwalt für Steuerecht erbringen wir überwiegend für Mandanten im Raum Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen, Gummersbach, Bonn, Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal und in benachbarten Regionen, sind aber auch bundesweit tätig. In Berlin werden wir über unsere Zweigniederlassung in Berlin tätig.
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