Ingo Heuel: Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht - Steuerstrafrecht (Steuerstrafverfahren, Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung), Steuergestaltung, Steuerberaterhaftung
Name | Finanzw. Ingo Heuel | |
| Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, | |
Jahrgang | 1966 | |
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berufliche Laufbahn |
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1984 - 1992 | Tätigkeit in der Finanzverwaltung, in der er bei verschiedenen Finanzämtern als Ausbilder beschäftigt war | |
1991 | Abschluss des Abiturs an einem Abendgymnasium | |
1992-1999 | Studium der Rechtswissenschaften in Köln als Stipendiat der Konrad Adenauer Stiftung | |
1999 | anwaltliche Tätigkeit in einer zivilrechtlich und strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei | |
2000 | Tätigkeit als Rechtsanwalt und Steuerexperte in der Sozietät KONLUS | |
2003 | Bestellung zum Steuerberater und Berufung zum "Fachanwalt für Steuerrecht" | |
Ende 2003 | Partner in der Sozietät KONLUS | |
2004 | Mitglied im Ausschuss Steuerrecht des Deutschen Anwaltverein e.V. | |
2006 | Mitglied im Vorstand des Vereins der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer Köln e.V. | |
2008 | Vorsitzender des Vereins der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer Köln e.V. (Zuständigkeitsbereich Regierungsbezirk Köln) | |
2008 | Mitglied des Kölner Steuerforums | |
2009 | Mitglied im Ausschuss für Steuerrecht der Steuerberaterkammer Köln | |
2009 | Prüfer im Steuerberater-Examen (Vertreterpool) | |
2009 | Vizepräsident des Bundesverbandes der Steuerberater e.V. | |
2009 | Repräsentant des Bundesverbandes der Steuerberater im Fachinstitut der Steuerberater e.V. | |
2010 | Mitglied der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. | |
2010 | Mitglied im Beirat der Deutschen Anwalt- und Notarversicherung, Sonderabteilung der Ergo Versicherungs AG |
Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht, u.a.
- die Führung außergerichtlicher Einspruchsverfahren gegen die Finanzbehörden
- die Führung von Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten, insbesondere vor den Finanzgerichten Köln, Düsseldorf und Münster
- die Führung von Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
- die steuerstrafrechtliche Beratung, insbesondere im Zusammenhang mit Selbstanzeigen,
- die Verteidigung in Steuerstrafsachen/Steuerstrafverfahren,
- Begleitung von Betriebsprüfungen,
- steuerrechtliche Sondergutachten,
- Honorar- und Schadensersatzfragen im Zusammenhang mit Steuerberatung sowie
- die fachübergreifende Gestaltungsberatung im Steuer- und Gesellschaftsrecht.
Diese Schwerpunkte betreuen auch:
- Roswitha Prowatke, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M Wirtschaftsstrafrecht
- Dirk Beyer, Rechtsanwalt (ehemaliger Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung)
In dringenden Fällen erhalten Sie bei uns kurzfristig - in der Regel am gleichen Tag - einen Termin unter der Rufnummer 02204/9508-100!
Vortragstätigkeiten u.a. zu folgenden Themen:
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Datensicherheit in der StB-Praxis bei Durchsuchungen
- Steuerabkommen mit der Schweiz - Kavalerieattacke oder Kuschelkurs
- Steuerstrafrechtliche Risiken steuerlicher Beratung – Hinweise zur geplanten anonymen Abgeltungsteuer in der Schweiz
- Steuerstrafrecht in der Steuerberatungspraxis 2010 - neue
- Fehlerquellen bei der Selbstanzeige
- Herausforderungen und Gefahrenquellen (Teilselbstanzeige, Sperrgründe Selbstanzeige, Unterrichtungspflichten der Betriebsprüfung an die Steuerfahndung, Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung)
- Steuerlicher Informationsaustausch zwischen Deutschland und Liechtenstein (TEIA - Tax Information Exchange Agreement)
- Strafbarkeits- und Haftungsrisiken ausländischer Banken und deren Berater in Deutschland (Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Begünstigung, Geldwäsche)
- Erste Hilfe Steuerfahndung
- Im Visier der Steuerfahndung
- Brennpunkte Betriebsprüfung und Steuerfahndung
- Steuerberatung im Dunstkreis der Steuerhinterziehung
- Strafrahmen und Strafzumessung bei Steuerhinterziehung
- Die GmbH in der Betriebsprüfung
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken des Gmbh-Geschäftsführers
- Steuerstrafrecht“ und „Steuergestaltung“ in der Fachanwaltsausbildung
- Rechtsformwahl bei Unternehmensgründung
- Die nationalen Rechtsformen und die Limited und Limited & Co. KG im Praxistest
- Steuerberatung im Minenfeld von Haftungs- und (Steuer-)Strafbarkeitsrisiken
- Strafverteidigung bei Umsatzsteuerhinterziehung, Umsatzsteuerbetrug, Umsatzsteuerkarussell
- Sicherung des Vorsteuerabzugs, des Betriebsausgabenabzugs nach § 160 AO, der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung
- Die GmbH-Reform 2008 durch das MoMiG - Änderungen für Gesellschafter und Geschäftsführer
- Die GmbH-Reform 2008 durch das MoMiG – Beratungsbedarf für Steuerberater und Rechtsanwälte
Publikationen:
- Monatliche Kommentierung und Analyse von Urteilen und Verwaltungsanweisungen in der Fachzeitschrift „Der Ertragsteuerberater“ www.estb.de
- "Selbstanzeige und Umsatzsteuer - Ein Ritt auf der Rasierklinge" UStB 2011, 287 ff (mit Beyer)
- "Banken-CD: kein Beweisverwertungsverbot für von einer Privatperson „ermitteltes Datenmaterial" Anmerkung zu LG Düsseldorf vom 17.09.2010 – 150 Gs 1175/10, AO-StB 2011, 327 ff
- Anmerkung zur OFD Münster, Kurzinformation vom 3.12.2010: "Ertragsteuerliche Behandlung von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer - Anwendung des BFH-Urteils vom 15.6.2011 - VIII R 33/07", BB 2011, 1126 (mit Felten)
- "Problemfelder der neuen Selbstanzeige - 13 neue Fragen und Antworten" StBW 2011, 315-324 (mit Beyer)
- "Hinzuschätzung aufgrund einer Daten-CD - "in dubio pro reo" auch im Besteuerungsverfahren? - AO-StB 2011, 77ff.
- "Stand der Steuerverhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz" - AO-StB 2011, 67ff.
- "Steuerhinterziehung: Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige geplant" - AO-StB 2010, 317
- "Selbstanzeigeberatung nach dem BGH-Beschluss vom 20.5.2010 - ein Himmelfahrtskommando? - Problemfeld der sog. Teilselbstanzeige anhand von Praxisfällen" AO-StB 2010, 246
- "Vom Finanzamt gezahlte Erstattungszinsen sind nicht zu versteuern?" BB 2010, 2741
- "Darf die Steuerfahndung Film- und Fotoaufnahmen während einer Durchsuchung verbieten?", Praxis Steuerstrafrecht (PStR) 2009, S. 242
- "Unternehmensnachfolge nach der Erbschaftsteuerreform", GmbH-Beratung kompakt, Ausgabe 07/08, Bundesanzeiger Verlag
- "Der neue § 42 AO/ Gesamtplanrechtsprechung - Auswirkungen in der Praxis", GmbH-Beratung kompakt, Ausgabe 06/08, Bundesanzeiger Verlag
- „Schutz der Steuerberater vor strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen: Gutachten der BStBK hält § 160a StPO für verfassungswidrig“, BB 2011
- "MoMiG: Go back to GmbH!?", GmbH-Beratung kompakt, Ausgabe 01/08, Bundesanzeiger Verlag
- Bundesanzeiger Verlag: "Das neue GmbH-Recht"
- Gabler-Verlag: "Folien für die Erstberatung - Steuerrecht"
- Gabler-Verlag: "Folien für die Erstberatung - Gesellschafts- und Erbrecht"
- "Gewerbesteuerfalle bei der Kapitalgesellschaft & Co. KGaA", FR 2004, 861 ff.
Online Artikel:
- Strafrechtliche Verantwortung einer GmbH
- Vom außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren zum Finanzgerichtsverfahren
- Beschlagnahmefreiheit der Handakte des Steuerberaters
- Liegt in der Gutschriftserteilung eines Kleinunternehmers eine Option zur Umsatzsteuer
- Strafprozessrecht, Strafverfahren: Gesetz regelt "Deals" im Strafverfahren / Steuerstrafverfahren
- Steuerstrafrecht: Berufsspezifische Folgen einer Selbstanzeige (a.a. für Steuerberater, Rechtsanwälte)
- Schenkungsteuer bei Auflösung einer Familienstiftung Einheitliche Zuwendung der Stiftung - Anwendung der Steuerklassen - Kein mehrfacher Ansatz des persönlichen Freibetrags
- Gewerbesteueranrechnung bei Mitunternehmerschaften / Personengesellschaften
- Umsatzsteuer: Abgrenzung von ermäßigt besteuerten Speiselieferung zu regelbesteuerten Dienstleistungen
- Umsatzsteuer: Rechnungsstellung und Vorsteuerabzug bei Grundstücksgemeinschaften
- Gefahr in der Betriebsprüfung: Abzinsung von Verbindlichkeiten, insbesondere Gesellschafterdarlehen
Weitere Kontaktdaten:
- Twitter (Infos zum Steuerecht, Steuerstrafrecht per Twitter)
- Blog für Steuerrecht, Steuerstrafrecht (zum Abonnieren)
Ingo Heuel erbringt seine Leistungen als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafverteidiger - insbesondere im Bereich der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung - überwiegend für Mandanten im Raum Köln, Leverkusen, Gummersbach, Bonn, Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal und Bergisch Gladbach, ist aber auch bundesweit über die Zweigniederlassung Berlin auch in Berlin tätig.

