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Internationales Steuerrecht |
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Längst vorbei sind die Zeiten, in denen das internationale Steuerrecht nur ein paar Experten von Großkanzleien beschäftigt hat. Erfolgreiche Unternehmen möchten häufig expandieren und es stellt sich die Frage, ob eine Expansion oder eine Verlegung von Standorten ins Ausland sinnvoll ist und wie diese Aktivitäten vor dem Hintergrund steuerlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen ausgestaltet werden sollen. Kompetente Berater, die in der Lage sind, diese Fragen zu beantworten sind rar gesät.
KONLUS berät in- und ausländische Unternehmen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Wir begleiten u.a. die Planung und Umsetzung von Investitionen im Ausland sowie den Aufbau internationaler Konzernstrukturen. Sowohl bei der Rechtsform- als auch bei der Standortwahl spielen steuerliche Aspekte für die unternehmerische Betätigung eine wesentliche Rolle. Wir beraten Sie im Bereich des Außensteuergesetzes und der Doppelbesteuerungsabkommen. Privatpersonen unterstützen wir bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge mit Auslandsbezug und begleiten grenzüberschreitende Umzüge.
Als Mitglied in der IGAF WORLDWIDE, einer Vereinigung unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, verfügen wir weltweit über teilweise persönliche Kontakte zu Experten aus den Bereichen Steuerberatung,Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung.
Ansprechpartner bei KONLUS:
Tätigkeitsfelder:
- Wegzug in das Ausland und Zuzug aus dem Ausland
- Betreuung grenzüberschreitender Transaktionen
- Internationale Rechtsformwahl
- Internationale Verlagerung von Unternehmensteilen
- Beratung in Fragen des Außensteuergesetzes und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen
- Funktionsverlagerung ins Ausland
- Betreuung von Betriebsprüfungen mit internationalem Sachverhalt
- Ermittlung von Betriebsstättenergebnissen
- internationale Verrechnungspreise
- internationale Bilanzierung
- Steuerentstrickung
- Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung
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