Am 31.03.2007 ist das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbständiger in Kraft getreten. Die Gesetzesnovelle verbessert den Pfändungsschutz für Altersvorsorgeverträge (erfasst werden insbesondere Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen). Künftig unterliegt diese Form der Altersvorsorge demselben Pfändungsschutz wie die Rente oder Pension von Arbeitnehmern.
Bislang unterfielen die Einkünfte Selbstständiger, auch wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienten, dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger. In Einzelfällen konnte dies zum Verlust der gesamten Alterssicherung führen und im Alter eine staatliche Unterstützung notwendig machen. Das neue Gesetz ist daher ein wesentlicher Schritt zur Sicherung des Existenzminimums Selbstständiger im Alter.
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