Kurzkommentierungen GmbH-Steuerberater
Dr. Luxem kommentiert monatlich in der Fachzeitschrift „GmbH-Steuerberater“ höchstrichterliche Urteile und Beschlüsse. Die Beiträge sind in zeitlicher Reihenfolge mit Fundstellen angegeben.
Aktuelle Veröffentlichungen
Halbeinkünfteverfahren bei Hinzurechnung nach Außensteuergesetz (GmbHStB 2009, 153)
BFH vom 11.02.2009 - I R 40/08
Im VZ 2001 findet auf den Hinzurechnungsbetrag i.S.d. § 10 AStG das sog. Halbeinkünfteverfahren Anwendung.
Gewinnausschüttung an ausländische Anteilseigener (GmbH-StB, S. 95)
BFH vom 26.11.2008 - I R 56/05
Die Verwendungsreihenfolge für eine Gewinnausschüttung wird auch dann gem. § 28 Abs. 4 KStG 1996 festgeschrieben, wenn nur einem Gesellschafter eine Steuerbescheinigung erteilt wurde. Unter Geltung des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens oblag es allein dem Mitgliedstaat des pidendenempfängers, eine steuerliche Doppelbelastung des ausgeschütteten Gewinns einer Kapitalgesellschaft zu beseitigen (Anschluss an EuGH v. 26.6.2008 - C-281/06 "Burda", IStR 2008, 515).
Angabe der Geschäftsadresse bei Handelsregisteranmeldungen (GmbH-StB, S.65)
OLG München vom 28.01.2009 - 31 Wx 5/09
Nach Inkrafttreten des MoMiG ist eine bereits vor dem 1.11.2008 im Handelsregister eingetragene GmbH nur dann zur Anmeldung ihrer inländischen Geschäftsanschrift nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 Satz 2 EGGmbHG verpflichtet, wenn sie entgegen § 24 Abs. 2 Satz 1 HRV diese Anschrift vor dem 1.11.2008 dem Registergericht nicht mitgeteilt oder sich die Anschrift geändert hat.
Sittenwidrige Bürgschaft (GmbH-StB, S.359)
OLG Saarbrücken vom 07.08.2008 - 8 U 502/07
Jedenfalls dann, wenn die Bürgschaftsverpflichtungen am gleichen Tag ggü. dem gleichen Gläubiger für Kreditverbindlichkeiten eines Hauptschuldners abgegeben werden, ist für die Beurteilung der Frage, ob eine krasse finanzielle Überforderung des dem Hauptschuldner nahe stehenden Bürgen vorliegt, eine Gesamtbetrachtung erforderlich, auch wenn seine Verpflichtung in mehrere rechtlich selbständige Verträge aufgespalten wurde.
Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten (GmbH-StB, S.353)
BFH vom 19.08.2008 - IX R 63/05
Das Sanierungsprivileg des § 31a Abs. 3 Satz 3 GmbHG schließt den Ansatz von Darlehensverlusten als nachträgliche Anschaffungskosten i.S.d. § 17 Abs. 2 EStG nicht aus.
Durchgriffshaftung der GmbH-Gesellschafter (GmbH-StB S.328)
OLG Naumburg v. 9.4.2008 - 6 U 148/07
Wird eine GmbH dazu eingesetzt, Lieferanten zumindest objektiv rechtswidrig zu schädigen, kann ein Missbrauch der Rechtsform der GmbH vorliegen.
Eigenkapitalersetzende Bürgschaft (GmbH-StB S.325)
OLG Köln v. 10.1.2008 - 18 U 203/06 (nrkr.)
Eine Rückzahlung eines Darlehens i.S.d. § 32b GmbHG liegt auch darin, dass eine von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte dingliche Sicherheit vom Darlehensgeber verwertet wird.
KSt-Erstattungsguthaben bei der Gewinnermittlung (GmbH-StB S. 294)
BFH v. 15.7.2008 - I B 16/08
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass sowohl die Aktivierung als auch die Wertberichtigung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen bei der Einkommensermittlung zu neutralisieren sind (Bestätigung des BMF-Schreibens vom 14.1.2008, BStBl. I 2008, 280).
Kein Abzug von Investitionszulagen bei Umwandlung (GmbH-StB S. 256)
BFH v. 24.4.2008 - IV R 69/05
Bei der Ermittlung des Übernahmegewinns i.S.d. § 4 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 sind (steuerfreie) Investitionszulagen nicht in Abzug zu bringen.
Kapitalersetzende Nutzungsüberlassung bei Insolvenz des Vermieters (GmbH-StB S. 231)
BGH v. 28.4.2008 - II ZR 207/06
Die Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung, dass nämlich die Gesellschaft bzw. - im Falle ihrer Insolvenz - der Insolvenzverwalter das Grundstück unentgeltlich nutzen darf, endet, wenn über das Vermögen des vermietenden Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet wird, nach § 110 Abs. 1 InsO spätestens mit Ablauf des der Insolvenzeröffnung nachfolgenden Kalendermonats (Fortführung von BGH v. 7.12.1989 - II ZR 382/96 = GmbHR 1999, 175; Klarstellung von BGH v. 28.2.2005 - II ZR 103/02 = GmbHR 2005, 538).
Abfärbung bei Beteiligung einer GmbH an einer Personengesellschaft (GmbH-StB, 191)
BFH v. 8.4.2008 - VIII R 73/05
Beteiligt sich eine sog. Freiberufler-Kapitalgesellschaft mitunternehmerisch an einer Freiberufler-Personengesellschaft, erzielt die Personengesellschaft insgesamt gewerbliche Einkünfte.
Gewinn aus der Veräußerung von Bezugsrechten (GmbH-StB, S. 165)
BFH v. 23.1.2008 - I R 101/06
Gemäß § 8b Abs. 2 KStG 2002 bleiben bei der Einkommensermittlung Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i.S.d. § 20 Abs. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG 2002 führen, außer Ansatz, nicht aber Gewinne aus der Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts an einem entsprechenden Anteil (Bestätigung des BMF, Abgrenzung zum IX. BFH-Senat).
VGA durch Abfindung einer Pensionszusage (GmbH-StB, S.160)
BFH v. 5.3.2008 - I R 12/07
Es ist grds. nicht zu beanstanden, wenn eine GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer die Anwartschaft auf eine Altersversorgung zusagt und ihm dabei das Recht einräumt, anstelle der gewährten Altersrente eine bei Eintritt des Versorgungsfalls fällige, einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Barwerts der Rentenverpflichtung zu fordern. Ebenso wenig ist zu beanstanden, wenn die Zusage der Altersversorgung nicht vom Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird (Abgrenzung zu BFH v. 2.12.1992 - I R 54/91, BStBl. II 1993, 311). Allerdings muss dann das Einkommen aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistung angerechnet werden.
Realisierung von Körperschaftsteuerguthaben (GmbH-StB, S.98)
BFH v. 28.11.2007 - I R 42/07
Ein durch die sog. Nachsteuerregelung (§ 37 Abs. 3 KStG 2002) begründetes KSt-Guthaben kann realisiert werden, indem die Gesellschaft noch im selben Jahr, in dem sie die Gewinnausschüttung erhält, ihrerseits eine Gewinnausschüttung vornimmt (entgegen BMF).
VGA bei fehlender Einbeziehung von Verlusten in Tantieme (GmbH-StB, S.63)
BFH v. 18.9.2007 - I R 73/06
Wenn der tantiemeberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer für Verluste (mit)verantwortlich ist, sind etwaige Verlustvorträge in die Bemessungsgrundlage der Tantieme einzubeziehen, und zwar auch dann, wenn und soweit diese Verluste durch einen Gewinnvortrag ausgeglichen werden.
Keine Haftung trotz Zahlung nach Insolvenzreife (GmbH-StB, S. 36)
BGH v. 5.11.2007 - II ZR 262/06
Zahlungen des Geschäftsführers nach Insolvenzreife sind dann mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar, wenn durch sie größere Nachteile für die Insolvenzmasse abgewendet werden sollen.
Quellenbesteuerung bei pidenden an EU-Muttergesellschaft (GmbH-StB, S. 365)
EuGH v. 8.11.2007 - Rs. C-379/05 - Amurta SGPS
Nach niederländischem Recht sind Schachtelbeteiligungen ausländischer Muttergesellschaften an niederländischen Kapitalgesellschaften i.H.v. wenigstens 25 % von der Quellensteuer ausgenommen, nicht dagegen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften unterhalb von 25 %; zugleich werden Ausschüttungen an inländische Anteilseigner, sofern diese wenigstens zu 5 % beteiligt sind, von der Quellensteuer ausgenommen. Diese Regelung verstößt gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs in der EU. Dabei kann sich kein Mitgliedsstaat darauf berufen, dass die bei ihm in Abzug gebrachte Quellensteuer der Empfängergesellschaft in ihrem Staat in Anrechnung gebracht wird.
Übergang eines Verlustvortrags nach Anteilskauf (Mantelkauf) (GmbH-StB, 332)
zu BFH v. 5.6.2007 - I R 106/05
"Überwiegend neues Betriebsvermögen" i.S.d. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1999 liegt vor, wenn das zugegangene Aktivvermögen das vorher vorhandene Restaktivvermögen übersteigt; dies ist anhand einer gegenständlichen Betrachtungsweise zu ermitteln (keine Verrechnung von Zu- und Abgängen - entgegen BMF). Innenfinanzierte Anschaffungen führen jedenfalls im Fall eines Branchenwechsels zu "neuem Betriebsvermögen".
Gewinne ausländischer Beteiligungsgesellschaften (GmbH-StB, 308)
OFD Hannover v. 20.6.2007 - S 2007 150a - 34 - StO 241
§ 8b Abs. 5 KStG a.F. findet weiterhin für Bezüge aus Drittstaaten Anwendung, nicht dagegen für Bezüge aus EU-Staaten. Tatsächlich vorliegende Beteiligungsaufwendungen sind in entsprechender Anwendung von § 3c Abs. 1 EStG zu behandeln.
Geschäftsführer-Kündigung in der "Einheits-GmbH & Co. KG" (GmbH-StB, 304)
zu BGH, v. 16.7.2007 - II ZR 109/06
In einer Komplementär-GmbH, deren Anteile von der GmbH & Co. KG gehalten werden ("Einheits-GmbH & Co. KG"), nehmen grds. die organschaftlichen Vertreter der GmbH die Rechte der KG in der Gesellschafterversammlung wahr. Über die Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers der Komplementär-GmbH entscheiden deswegen dessen Mitgeschäftsführer.
Phasengleiche Aktivierung von pidenden (GmbH-StB, 263)
zu BFH, v. 7.2.2007 - I R 15/06
Der BFH hält daran fest, dass ein beherrschender Gesellschafter pidendenansprüche gegenüber der beherrschten Kapitalgesellschaft nicht vor Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses ("phasengleich") aktivieren kann, wenn nicht nachprüfbar belegt ist, dass er am Bilanzstichtag unwiderruflich zur Ausschüttung eines bestimmten Betrages entschlossen war.
Vertretungsmacht eines alleinverbleibenden Geschäftsführers (GmbH-StB, 240)
zu BGH, v. 4.5.2007 - II ZR 330/05
Wird in dem Gesellschaftsvertrag einer GmbH bestimmt, dass die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer haben kann und dass, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten wird, und war ursprünglich nur ein Geschäftsführer bestellt, so hat, wenn ein zusätzlich bestellter Geschäftsführer verstirbt, der verbleibende Geschäftsführer Alleinvertretungsmacht
Sitzverlegung einer Ltd. von der Isle of Man nach Deutschland (GmbH-StB, 204)
OLG Hamburg v. 30.3.2007 - 11 U 231/04
Die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nicht unter die europäische Niederlassungsfreiheit und auch nicht unter sonstige Freizügigkeitsabkommen oder Staatsverträge fällt (hier: Ltd. nach dem Recht der Isle of Man), bestimmt sich weiterhin nach der Sitztheorie. Verlegt eine solche Gesellschaft ihren tatsächlichen Verwaltungssitz nach Deutschland, ist sie als rechtsfähige Personengesellschaft zu behandeln und wird durch ihre Gesellschafter gesetzlich vertreten.
Zulässigkeit eines "Hinauskündigungsrechts" im Gesellschaftsvertrag (GmbH- StB, 171)
BGH v. 19.3.2007 - II ZR 300/05
Vererbt der Inhaber sein Unternehmen in der Weise an seine Kinder, dass er ihnen dessen Einbringung in eine zu gründende KG und den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags auferlegt, der dem einen Kind ein freies Hinauskündigungsrecht einräumt, so ist diese - auf der Testierfreiheit des Erblassers beruhende - Gestaltung grds. wirksam.
Haftung bei Weglassen der Rechtsformangabe (GmbH-StB, 168)
BGH v. 5.2.2007 - II ZR 84/05
Die Rechtsscheinhaftung wegen Fortlassung des Formzusatzes "GmbH" trifft ausschließlich den für die Gesellschaft auftretenden Vertreter; dies gilt entsprechend für eine niederländische "BV", wenn der verursachte Rechtsschein in Deutschland entstanden ist und sich dort ausgewirkt hat.
Keine verdeckte Sacheinlage bei Erwerb von Schwesterunternehmen (GmbH-StB, 138)
zu BGH, Urt. v. 12.02.2007- II ZR 272/05
Eine verdeckte Sacheinlage liegt nicht schon dann vor, wenn die von einer Konzerngesellschaft auf das erhöhte Kapital ihrer Tochter-GmbH geleistete Bareinlage absprachegemäß zum Erwerb des Unternehmens einer Schwestergesellschaft verwendet wird, an welcher die Inferentin weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt ist.
Gewerbesteuer bei Veräußerung nach Formwechsel (GmbH-StB 2007, 100)
zu BFH, Urt. v. 20.11.2006
Eine formwechselnde Umwandlung (GmbH in GmbH & Co.KG), die der Veräußerung oder Aufgabe einer Personengesellschaft vorausgeht, führt zu einem Vermögensübergang i.S.d. §18 Abs.4 UmwStG 1995 - dies galt bereits vor Neufassung des § 18 Abs.4 UmwStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002; der durch eine Veräußerung /Aufgabe vor dem 1.1.1999 entstandene Gewinn unterliegt der Gewerbesteuer.
Informationspflichten und Tätigkeitsvergütung (GmbH-StB 2007, 75)
zu BGH, Urt. v. 11.12.2006 - II ZR 166/05
Ein GmbH-Gesellschafter ist grds. verpflichtet, seinen Mitgesellschafter über Vorgänge, die dessen mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren und ihm nicht bekannt sein können (z.B. eine Tätigkeitsvergütung), vollständig und zutreffend zu informieren.
Vorzeitige Zahlung auf Kapitalerhöhung (GmbH-StB 2007, 41)
zu BGH, Urt. v. 26.6.2006 - II ZR 43/05
Voreinzahlungen auf eine künftige Kapitalerhöhung haben grds. nur dann Tilgungswirkung, wenn der eingezahlte Betrag im Zeitpunkt der Beschlussfassung und Übernahmeerklärung noch im Gesellschaftsvermögen zweifelsfrei vorhanden ist. Voreinzahlungen können nur unter engen Voraussetzungen als wirksame Erfüllung der später übernommenen Einlageschuld anerkannt werden.
Körperschaftsteuer-Moratorium ist verfassungsgemäß (GmbH-StB 2007, 36)
zu BFH, Urt. v. 8.11.2006 - I R 69, 70/05
Die Regelung, wonach ausschüttungsbedingte Minderungen der Körperschaftsteuer im Hinblick auf Gewinnausschüttungen nach dem 11.4.2003 und vor dem 1.1.2006 ausgeschlossen sind ("Körperschaftsteuer-Moratorium"), ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Gewinnanteile aus mittelbaren Beteiligungen (GmbH-StB 2006, 351)
zu BFH, Urt. v. 9.8.2006, I R 95/05
Beteiligt sich eine Körperschaft über eine Mitunternehmerschaft an einer anderen Körperschaft, bleiben pidenden und Veräußerungsgewinn aus dieser Beteiligung nach § 8b Abs. 5 KStG 2002 a.F. bei der Ermittlung des Gewerbeertrages der zwischengeschalteten Mitunternehmerschaft außer Ansatz (Abweichung vom BMF).
§ 8b Abs. 5 KStG 2002 i.d.F. bis zur Änderung durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz verstößt gegen EU-Grundrechte.
Einfacher und qualifizierter Rangrücktritt (GmbH-StB 2006, 291)
zu BMF v. 8.9.2005, IV B 2 - S 2133 - 10/06
Mit dem vorliegenden Schreiben äußert sich das BMF zur Passivierung von Verbindlichkeiten bei Vereinbarung eines einfachen und qualifizierten Rangrücktritts sowie zu den Auswirkungen des § 5 Abs. 2a EStG.
VGA bei Bilanzierungsfehlern (GmbH-StB 2006, 251)
zu BFH, Urt. v. 13.6.2006
Ein Rechtsgeschäft zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer kann als vGA gewertet werden, wenn es in der Bilanz der Gesellschaft nicht zutreffend abgebildet wird und ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter den Fehler bei sorgsamer Durchsicht der Bilanz hätte bemerken müssen.
Verlustvortrag bei Anteilsübertragung (GmbH-StB 2006, 191)
zu BFH, Urt. v. 14.3.2006, I R 8/05
Der Verlust der wirtschaftlichen Identität einer GmbH (i.S.d. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996) setzt voraus, dass zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht; dieser kann nicht unterstellt werden, wenn Anteile mehr als ein Jahr vor einem Branchenwechsel und der Zuführung neuen Betriebsvermögens übertragen werden (entgegen BMF).
Formerfordernis für eine Beschlussfassung (GmbH-StB 2006, 163)
zu BGH, Urt. v. 16.1.2006, II ZR 135/04
Eine kombinierte Beschlussfassung - bestehend aus persönlicher und schriftlicher Stimmabgabe - ist nur zulässig, wenn sie in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist. Ist dies nicht der Fall, führt eine Abstimmung im Wege des kombinierten Verfahrens stets - auch bei Einvernehmen sämtlicher Gesellschafter - zur Nichtigkeit des Beschlusses.
Zuständigkeit zur Kündigung des Geschäftsführervertrags (GmbH-StB 2006, 161)
zu OLG Frankfurt, Urt. v. 16.12.2005, 24 U 145/05
Beschließt die Gesellschafterversammlung einer GmbH nach Abberufung eines von zwei Geschäftsführern die ordentliche Kündigung seines Anstellungsverhältnisses, so kann nicht ohne weiteres von der schlüssigen Erteilung einer Vollmacht zur Abgabe der Kündigungserklärung an den verbleibenden Geschäftsführer ausgegangen werden.
Erweiterte GewSt-Kürzung bei Immobiliengesellschaften(GmbH-StB 2006, 159)
zu BFH, Urt. v. 30.11.2005, I R 54/04
Es steht einer erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegen, wenn ein grundstücksverwaltendes Unternehmen eine Kommanditbeteiligung an einer gewerblich geprägten - ebenfalls grundstücksverwaltenden - Personengesellschaft hält; dies verstößt gegen das Ausschließlichkeitsgebot (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG), wonach nur eigener Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz nur eigenes Kapitalvermögen verwaltet und genutzt werden darf.
Gewerbesteuerliche Kürzung von Gewinnanteilen (GmbH-StB 2006, 127)
zu BFH, Urt. v. 25.1.2006, I R 104/04
Die Gewinne aus Anteilen, um die der Gewinn aus Gewerbebetrieb zu kürzen ist (§ 9 nr. 2a GewStG 1984), sind nicht um Beteiligungsaufwendungen zu mindern, die mit dem Erwerb der Beteiligungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen (entgegen den GewSt-Richtlinien).
Steuerbegünstigung von Abfindungen für Geschäftsführer (GmbH-StB 2006, 91)
zu BFH, Urt. v. 16.11.2005, XI R 32/04
Werden bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mehrere (unterschiedliche) Entschädigungsleistungen für künftig entgehende Einnahmen zugesagt, sind diese grds. einheitlich zu beurteilen; werden sie nicht "zusammengeballt" in einem Veranlagungszeitraum gezahlt, kommt eine ermäßigte Besteuerung nicht in Betracht.
Rückzahlung eines kapitalersetzend besicherten Kredits (GmbH-StB 2006, 65)
zu BGH, Urt. v. 22.112.2005, XI ZR 190/02
Zahlt die GmbH einen von einem Gesellschafter eigenkapitalersetzend besicherten Kredit zurück und wir sie anschließend nach Sitzverlegung ins Ausland sofort still liquidiert, kann eine anfechtbare Rechtshandlung darin bestehen, dass es die GmbH unterlassen hat, einen Freistellungs-/ Erstattungsanspruch (nach Kapitalersatzrecht) gegen ihren Gesellschafter geltend zu machen. Soll eine GmbH ohne ordnungsgemäße Liquidation beseitigt werden, um so alle Verbindlichkeiten zu "erledigen", liegt dem der Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung zugrunde.
Rückwirkende Begründung des Organschaftsverhältnisses (GmbH-StB 2006, 37)
zu OFD Frankfurt a. M., Urt. v. 21.11.2005, S 1978 A - 19 A St II 1.02
In Fällen der Umwandlung auf Basis des UmwStG kann das Tatbestandsmerkmal der finanziellen Eingliederung im Regelfall nicht zurückbezogen werden, so dass die rückwirkende Begründung einer Organschaft in anderen als dem vom BFH entschiedenen und den im Umwandlungssteuererlass genannten Fällen nicht möglich ist.
Geschäftsführerbestellung unter auflösender Bedingung (GmbH-StB 2006, 4)
zu BGH, Urt. v. 24.10.2005, II ZR 55/04
Die Bestellung eines Geschäftsführers kann unter der auflösenden Bedingung erfolgen, dass sein Amt endet, wenn er der GmbH nicht seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt; er verliert dann automatisch sein Amt, wenn er einer weiteren Tätigkeit nachgeht.
Hinzurechnungsbesteuerung nach § 11 AStG (GmbH-StB 2005, 361)
zu BFH, URt. v. 7.9.2005, I R 52/04
Eine Körperschaftsteuer ist auch dann "für die vergangenen vier Kalenderjahre auf Hinzurechnungsbeträge entrichtet" (i. S. d. § 11 Abs. 2 AStG a. F.), wenn für jene Jahre wegen eines bestehenden Verlustabzugs keine Steuer zu zahlen war, die Hinzurechnungsbeträge (§§ 7 ff. AStG) aber den verbleibenden Verlustabzug vermindert haben und deshalb im Folgejahr außerhalb des Vierjahreszeitraumes eine zu zahlende Körperschaftsteuer angefallen ist (Abgrenzung zum BMF-Schreiben vom 2.12.1994).
Veräußerung von Teilen von Geschäftsanteilen (GmbH-StB 2005, 325)
zu BGH, Urt. v. 20.7.2005, VIII ZR 397/03
Ist die Übertragung eines GmbH-Anteils wegen Verstoßes gegen gesetzliche Teilungsbestimmungsen (§ 17 Abs. 4 i. V. m. § 5 Abs. 3 S. 2 GmbHG) nichtig, so ist das zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft ebenfalls nichtig.
VGA durch Umsatztantieme an Geschäftsführer (GmbH-StB 2005, 320)
zu BFH, Urt. v. 6.4.2005, I R 10/04
Für einen Geschäftsführer, der für den Gesamtbetrieb zuständig ist, ist eine Erfolgsbeteiligung regelmäßig nur in der Form einer Gewinntantieme anzuerkennen; dagegen steht eine Umsatzbeteiligung, die unabhängig von der Erzielung von Erträgen zu gewähren ist, dem eigenen Gewinnstreben der GmbH entgegen und ist mit dem Risiko einer Gewinnabsaugung verbunden.
Arglistige Täuschung bei Aufhebungsvertrag mit Geschäftsführern (GmbH-StB 2005, 294)
zu BGH, Urt. v. 20.6.2005, II ZR 232/04
Schließt ein Gesellschafter-Geschäftsführer einen Vergleich mit einem Mitgesellschafter (der zugleich die GmbH vertritt), wonach er seinen Geschäftsanteil an den Mitgesellschafter überträgt, sein Geschäftsführeramt niederlegt und eine Abfindung für Ansprüche aus dem Geschäftsführervertrag erhält, kann die GmbH den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB), wenn der ausscheidende Gesellschafter einem Wettbewerber eine Urkunde aushändigt, deren Bekanntwerden für die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen des Mitgesellschafters gegenüber dem Wettbewerber (für Rechnung der Gesellschaft) nachteilig sein kann.
Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung bei Zwischenholding (GmbH-StB 2005, 232)
zu LG Hamburg, Urt. v. 1.4.2005, 318 I 283/03
Zum Adressatenkreis der Eigenkapitalersatzregeln (§§ 32 a und 32 b GmbHG) kann eine Gesellschaft gehören, die - ohne Mehrheitsgesellschafterin zu sein - mit 34,5 % an einer GmbH beteiligt ist, die wiederum 100%-ige Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist.
Kompetenz des Aufsichtsrats zur Geschäftsführerkündigung (GmbH-StB 2005, 201)
zu BGH, Beschl. v. 21.3.2005, II ZR 16/03
Ist nach der Satzung einer GmbH die Kündigung eines Geschäftsführers durch Beschluss des Aufsichtsrates zu entscheiden und ihm nicht zugleich das Recht eingeräumt, diese Kompetenz zu delegieren, so sind Kündigungen, die ohne einen entsprechenden Beschluss des Aufsichtsrats erfolgen, unwirksam.
Veräußerung eigener Anteile durch eine GmbH (GmbH-StB 2005, 161)
zu BFH, Urt. v. 23.2.2005, IR 44/04
Veräußert eine Kapitalgesellschaft eigene Anteile an einen bislang an der Gesellschaft nicht Beteiligten, führt dies in Höhe der Differenz des Buchwertes und des Veräußerungserlöses zu einem Veräußerungsgewinn/-verlust. Leistet der neu eintretende Gesellschafter in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb der Gesellschaftsanteile eine Zahlung in die Kapitalrücklage, kann dies als (disquotale) Einlage oder als zusätzliches Veräußerungsentgelt zu beurteilen sein.
Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (GmbH-StB 2005, 134)
zu BGH, Urt. v. 21.2.2005 - II ZR 112/03
Für den Verjährungsbeginn bei GmbH-Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer (§ 43 Abs. 2 GmbHG) kommt es nicht auf die Kenntnis der Gesellschafter vom Entstehen eines solchen Schadenersatzanspruches, sondern allein auf den Zeitpunkt des Entstehens des Anspruches an.
Tiefgreifendes Zerwürfnis als Auflösungsgrund für eine GmbH (GmbH-StB 2005, 133)
zu OLG München, Urteil v. 2.3.2005, 7 U 4759/04
Ein tiefgreifendes Zerwürfnis von fest gefügt gegeneinander stehenden Gesellschafterblöcken einer GmbH kann dann einen anderen wichtigen Grund für die Auflösung der Gesellschaft (i.S.d. § 61 Abs. 1 GmbHG) darstellen, wenn dadurch eine Verständigung über wesentliche, für die Abklärung des Gesellschaftsvermögens grundlegende Fragen nicht mehr möglich ist.
Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (GmbH-StB 2005, 103)
zu KG Berlin v. 17.12.2004, 14 U 226/03
Der Geschäftsführer einer GmbH, der seine internen Kompetenzen überschritten hat, haftet der GmbH für den dadurch adäquat verursachten Schaden.
Übergangsregelung zur sog. Nur-Pensionszusage (GmbH-StB 2005, 75)
zu BMF v. 28.1.2005, IV B 7-S 2742-09/05, KStG § 8 Abs. 3 S. 2
Zu den Konsequenzen für die Verwaltung aus der BFH-Rechtsprechung zur Vereinbarung einer "Nur-Pension" mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.
Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen (I) (GmbH-StB 2005, 39)
zu BGH, Urteil v. 8.11.2004, II ZR 300/02, GmbHR 2005, 232
Eine eigenkapitalersetzende Gesellschafterhilfe darf nach den Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz im GmbH-Recht nur dann zurückgezahlt werden, wenn wieder genügend freies, die Stammkapitalziffer übersteigendes Vermögen vorhanden ist. Das gleiche gilt für die Zinsen und - nach Umwandlung der Gesellschafterhilfe in eine stille Einlage - Gewinnanteile.
Pensionsverzicht bei Veräußerung eines Geschäftsanteils (GmbH-StB 2005, 3)
zu BFH v. 27.7.2004 - IX R 64/01, AO 1977 §§ 38, 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG a.F. § 10 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 Buchst. a Doppelbuchst. c; EStG §§ 10 Abs. 3, 10c Abs. 3 Nr. 2
Die Abfindung für den Verzicht auf eine Pensionszusage im Zusammenhang mit der Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils ist ein (weiteres) Entgelt für die Veräußerung; die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 EStG auf eine solche Abfindungszahlung setzt voraus, dass der Pensionsverzicht von dritter Seite veranlasst wurde oder, wenn er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit seiner Zustimmung herbeigeführt worden ist, dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand.
Durchgriffshaftung gegen den GmbH-Gesellschafter (GmbH-StB 2004, 360)
zu BGH v. 20.9.2004 - II ZR 302/02 (GmbHR 2004, 1528)
Der Gesellschafter einer GmbH und eine von ihm beherrschte Schwestergesellschaft der GmbH haften den Gesellschaftsgläubigern auf Schadensersatz, wenn sie der GmbH planmäßig deren Vermögen entziehen und es auf die Schwestergesellschaft verlagern, um den Zugriff der Gesellschaftsgläubiger zu verhindern und auf diese Weise das von der Gesellschaft betriebene Unternehmen ohne Rücksicht auf die entstandenen Schulden fortführen zu können.
Anteilsveräußerung nach steuerneutraler Spaltung (GmbH-StB 2004, 326)
zu FG Düsseldorf v. 27.4.2004 - 6 K 5068/01 K, F (GmbHR 2004, 1292)
Die Vermutungsregel in § 15 Abs. 3 Satz 4 UmwStG, wonach eine Veräußerung bestimmter Anteile innerhalb von 5 Jahren nach einer steuerneutralen Spaltung schädlich für die gewünschte Buchwertfortführung ist, kann nicht widerlegt werden.
Wirtschaftliche Identität und Verlustverrechnung (GmbH-StB 2004, 325)
zu FG Saarland v. 24.5.2004 - V 88/04 (EFG 2004, 1398)
§ 8 Abs. 4 KStG stellt zur vergleichenden Betrachtung auf die Körperschaft zum Zeitpunkt der Verlusterzielung ab; daraus folgt, dass in diesen Vergleich nur Ereignisse eingehen dürfen, die während oder nach der Verlusterzielung, nicht aber vor derselben eingetreten sind.
Überversorgung durch Pensionszusage (GmbH-StB 2004, 259)
zu BFH v. 31.3.2004 - I R 70/03 (GmbHR 2004, 1158)
Versorgungsbezüge sind i.d.R. überhöht (Überversorgung), wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 % der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt; in diesem Fall ist die zulässige Pensionsrückstellung unter Zugrundelegung eines angemessenen Vomhundertsatzes der jeweiligen letzten Aktivbezüge zu ermitteln (gem. § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG).
Halbeinkünfteverfahren und Gewerbesteuer (GmbH-StB 2004, 238)
OFD Düsseldorf/Köln und Münster v. 14.5.2004 - G 1421 A - St 142 (D), G 1421 - 23 - St 131 (K), G 1421 - 138 - St 12 - 32 (MS); GewStG § 8 Nr. 5, § 9 Nr. 2a (GmbHR 2004, 837)
Zur Verdeutlichung der gewerbesteuerlichen Folgewirkungen des Halbeinkünfteverfahren für praktisch häufige Fallkonstellationen werden in Übersichten die unterschiedlichen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen oder Kürzungen dargestellt (unterteilt nach der Rechtsform des zu besteuernden Unternehmens).
Finanzierbarkeit einer Pensionszusage (GmbH-StB 2004, 227)
BFH v. 31.3.3004 - I R 65/03; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 (GmbHR 2004, 1034)
Eine Pensionszusage ist erst dann als unfinanzierbar anzusehen, wenn ihre Passivierung zur Überschuldung der GmbH im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde. Die Finanzierbarkeitsprüfung ist bei bestehender Rückdeckungsversicherung auf die jährlichen Versicherungsbeiträge zu beziehen. Liegt wegen fehlender Finanzierbarkeit eine vGA vor, sind nur die im jeweiligen VZ erfolgten Zuführungen zur Pensionsrückstellung außerbilanziell rückgängig zu machen; dagegen ist eine nachträgliche Korrektur von Zuführungen, die früheren VZ zuzuordnen sind, nicht zulässig.
Voreinzahlung auf einen künftigen Kapitalerhöhungsbeschluss (GmbH-StB 2004, 165)
BGH v. 15.32004 II ZR 210/01, GmbHG §§ 55, 57 Abs. 2, 7 Abs. 2 (GmbHR 2004, 736)
Voreinzahlungen auf eien künftige Kapitalerhöhung (d. h. vor dem Kapitalerhöhungsbeschluss) haben nur dann schuldbefreiende Wirkung, wenn der eingezahlte Betrag im Zeitpunkt der Fassung des Erhöhungsbeschlusses noch als solcher im Vermögen der Gesellschaft vorhanden ist.
Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei Gewinntantiemen (GmbH-StB 2004, 159)
BGH v. 17.12.2003 - I R 22/03; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 (GmbHR 2004, 808)
Verspricht eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Gewinntantieme, so muss ein bei ihr bestehender Verlustvortrag, jedenfalls dann in die Bemessungsgrundlage der Tantieme einbezogen werden, wenn der tantiemeberechtigte Geschäftsführer für den Verlust verantwortlich oder zumindest mitverantwortlich ist.
Sittenwidrigkeit einer Gesellschafter-Bürgschaft (GmbH-StB, 2004, 136)
zu OLG Köln v. 25.6.2003 - 13 U 105/02 (GmbHR 2004, 567)
Die vom BGH höchstrichterlich entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Mithaftung und Bürgschaft finanziell überforderter Familienangehöriger gelten bei Gesellschafter-Bürgschaften grundsätzlich nicht; hinzu kommen müssen weitere besonders erschwerende und der Bank zurechenbare Umstände, die die Bürgschaftsübernahme als sittenwidrig erscheinen lassen.
Gehaltskürzung und Kündigung in der Krise (GmbH-StB 2004, 106)
zu OLG Naumburg v. 16.4.2003 - 5 U 12/03 (GmbHR 2004, 423)
Eine außerordentliche (Änderungs-) Kündigung des Geschäftsführervertrages aus betrieblichen Gründen ist - auch bei Gefahr einer Insolvenz - regelmäßig nicht gerechtfertigt. Eine Pflicht des Geschäftsführers, der Herabsetzung seiner Bezüge zuzustimmen, kommt nur in Betracht, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft in wesentlichem Maße verschlechtert haben - vorausgesetzt, dies wurde bei der letzten Festsetzung der Bezüge nicht bereits berücksichtigt.
Vereinnahmung von Versicherungsleistungen als vGA (GmbH-StB 2004, 99)
BFH v. 22.10.2003 - I R 23/03; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 (GmbHR 2004, 430)
Vereinnahmt ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Entschädigungsleistung einer Versicherung für Schäden im Vermögen der GmbH auf seinem Privatkonto und wird nicht zugleich in der Bilanz der GmbH eine Regressforderung gebucht, so liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Aktivierung eines Firmenwerts in Unterbilanz (GmbH-StB 2004, 72)
zu OLG Celle v. 3.12.2003 - 9 U 119/03 (GmbHR 2004, 309)
Die Feststellung einer Unterbilanz (für die Zwecke des § 30 GmbHG) erfolgt nach Bilanzierungsgrundsätzen, wie sie für die Jahresbilanz gelten; demnach verstößt die Aktivierung eines selbst geschaffenen Firmenwerts in dieser Bilanz gegen § 248 Abs. 2 HGB und ist unvereinbar mit dem Schutz der Gesellschaftsgläubiger.
Forderung mit Rangrücktritt in Überschuldungsbilanz (GmbH-StB 2004, 39)
OLG Frankfurt a. M. v. 20.2.2003 - 3 U 37/99; GmbHG § 64 Abs. 2 (GmbHR 2004, 53)
Die Passivierung eines eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens in der Überschuldungsbilanz hat jedenfalls dann zu unterbleiben, wenn der das Darlehen gewährende Gesellschafter mit der GmbH eine Rangrücktrittsvereinbarung getroffen hat; in dieser muss er sinngemäß erklären, so behandelt werden zu wollen, als handele es sich bei seiner Gesellschafterleistung um statuarisches Haftkapital.
Rückwirkende Organschaft bei Umwandlung (GmbH-StB 2004, 7)
BFH v. 17.9.2003 - I R 55/02; GewStG 1999 § 2 Abs. 2 Satz 2; KStG 1999 § 14 Nr. 1 und 2; UmwStG 1995 § 20 Abs. 7 Satz 1, Abs. 8 Satz 1, § 25 (GmbHR 2004, 60)
Eine Kapitalgesellschaft, die durch Umwandlung aus einer Personengesellschaft entstanden ist, kann rückwirkend vom Beginn des Wirtschaftsjahres an gewerbesteuerliche Organgesellschaft sein, wenn der steuerliche Übertragungsstichtag auf den Beginn des Wirtschaftsjahres zurückverlegt wird (gem. § 20 Abs. 8 Satz 1 UmwStG 1995) und die Eingliederungsvoraussetzungen tatsächlich bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres erfüllt werden (entgegen der Regelung im Umwandlungssteuererlass des BMF).
Ausgleichsverpflichtung bei Gewinnabführungsvertrag (GmbH-StB 2003, 346)
BGH v. 21.7.2003 - II ZB 17/01; AktG § 304 (GmbHR 2003, 1362)
Bei Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages ist den außenstehenden Aktionären als Abfindung (§ 304 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 AktG) der voraussichtlich verteilungsfähige durchschnittliche Bruttogewinnanteil je Aktie abzüglich der von der Gesellschaft hierauf zu entrichtenden (Ausschüttungs-) Körperschaftsteuer in Höhe des jeweils gültigen Steuertarifs zuzusichern.
Darlehensverzicht mit Besserungsabrede (GmbH-StB 2003, 243)
BFH v. 29.1.2003 - I R 50/02; GewStG 1991 § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 (GmbHR 2003, 1011)
Erlässt ein Gläubiger dem Steuerpflichtigen eine Forderung (= Dauerschuld) unter dem Vorbehalt der Besserung, so handelt es sich nach Bedingungseintritt um eine neue Forderung, die nur dann eine Dauerschuld darstellt, wenn sie ihrerseits die Voraussetzung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 i. V. m. § 8 Nr. 1 GewStG 1991 erfüllt.
Kapitalerhaltung bei der GmbH & Co. KG (GmbHG-StB 2003, 223)
OLG Celle v. 18.6.2003 - 9 U 2/03 (GmbHR 2003, 900)
Eine entsprechende Anwendung des Kapitalerhaltungsgebots für GmbH (§ 30 Abs. 1 GmbHG) bei einer GmbH & Co. KG kommt auch dann in Betracht, wenn der Kommanditist nicht Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist und damit keinen Einfluss auf die Geschäftsführung besitzt.
Steuerbefreiung für Wirtschaftsförderungs-GmbH (GmbH-StB 2003, 218)
BFH v. 26.2.2003 - I R 49/01 (GmbHR 2003, 911)
Wirtschaftsförderung (i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG) setzt eine ausschließliche und unmittelbare Förderung von Unternehmen voraus.
VGA kann bei Aktiengesellschaft vorliegen (GmbH-StB 2003, 184)
BFH v. 18.12.2002 I R 93/01 (GmbHR 2003, 846)
Ist eine vertragliche Gestaltung im Verhältnis zwischen einer Aktiengesellschaft und ihrem Vorstandsmitglied, der zugleich Mehrheitsaktionär ist, einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds und nicht auf einen gerechten Ausgleich der beiderseitigen Interessen ausgerichtet, so kann auch bei einer AG keine vGA vorliegen.
Geschäftsführerhaftung bei Gesellschafter-Einverständnis (GmbH-StB 203, 154)
BGH v. 7.4.2003 - II ZR 193/02 (GmbHR 2003, 712)
Die von dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im Einverständnis mit seinem einzigen Mitgesellschafter unterlassene Beaufsichtigung dieses Gesellschafters, der von Kunden der GmbH empfangene Schecks veruntreut, stellt keine Pflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft (§ 43 Abs. 2 GmbHG) dar.
Umwandlung nach Grundstückseinbringung (GmbH-StB 2003, 118)
BFH v. 18.12.2002 - II R 13/01 (GmbHR 2003, 485)
Wenn in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf eine Gesamthand diese - entsprechend einer zu diesem Zeitpunkt zwischen den an der Gesamthand Beteiligten getroffenen Absprache - formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird, ist die Steuervergünstigung des § 6 Abs. 3 GrEStG 1983 nicht zu gewähren.
Gehaltsansprüche des Geschäftsführers in der Insolvenz (GmbH-StB 2003, 92)
BGH v. 23.1.2003 - IX ZR 39/02 (GmbHR 2003, 472)
Die Gehaltsansprüche des GmbH-Geschäftsführers, der nicht zugleich Gesellschafter ist, können in der Insolvenz bevorrechtigte Forderungen sein.
Registerkontrolle bei Vorratsgesellschaften (GmbH-StB 2003, 67)
BGH v. 9.12.2002 - II ZB 12/02 (GmbHR 2003, 227)
Die Verwendung des Mantels einer "auf Vorrat" gegründeten GmbH stellt wirtschaftlich eine Neugründung dar, auf die die Gründungsvorschriften des GmbHG einschließlich der registergerichtlichen Kontrolle entsprechend anzuwenden sind.
Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen (GmbH-StB 2003, 36)
BFH v. 16.10.2002 - XI R 25/01 (GmbHR 2003, 244)
Der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH ist nicht zu kürzen (gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i. V. m. § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG), wenn diese ihm eine Altersversorgung zugesagt hat.
GmbH-Schachtelbeteiligung im Ausland (GmbH-StB 2002, 282)
zu BFH v. 12.6.2002 - II R 4/00 (GmbHR 2002, 984)
Gehören zu einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Bundesrepublik mehr als 25 % der stimmberechtigten Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in den Niederlanden, sind die Anteile in der Bundesrepublik von der Besteuerung auszunehmen.
Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz (GmbH-StB 2002, 257)
OLG Brandenburg v. 10.4.2002 - 7 U 147/01 (GmbHR 2002, 910)
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für Zahlungen (i.S.d. § 64 Abs. 2 GmbHG), die zu einer Verkürzung der den Gläubigern zur gleichmäßigen Befriedigung im Insolvenzverfahren zur Verfügung stehenden Masse geführt haben.
VGA bei Überlassung einer Geschäftschance? (GmbH-StB 2002, 219)
BFH v. 30.1.2002 - I R 13/01 (GmbHR 2002, 748)
Erwirbt ein Gesellschafter-Geschäftsführer Forderungen gegen seine GmbH zu einem Bruchteil des Nennwerts von Dritten, anstatt die Chance zur Entschuldung der Gesellschaft zu nutzen, so liegt darin grundsätzlich keine vGA.
Wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft II (GmbH-StB 2002, 193)
FG BW v. 19.3.2002 - 1 K 63/00 (EFG 2002, 701)
Das Tatbestandsmerkmal der "wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten 5 Jahre" ist (verfassungskonform) für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der jeweils geltenden Beteiligungsgrenze i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG zu bestimmen.
Wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft I (GmbH-StB 2002, 192)
FG München v. 11.2.2002 - 13 V 3920/01 (EFG 2002, 556)
Die Absenkung der Grenze für das Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung auf 10 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft (seit 1999) ist einschränkend verfassungskonform dahingehend auszulegen, wenn die Beteiligung von 1999 auf unter 10 % abgesunken ist; bei der Betrachtung der letzten 5 Jahre vor 1999 gilt deshalb die bis 1998 geltende Beteiligungsgrenze von mehr als 25 %.
Gewerbesteuer bei Betriebsaufspaltung (GmbH-StB 2002, 159)
BFH v. 19.3.2002 - VIII R 57/99 (GmbHR 2002, 593)
Die GewSt-Befreiung des Betriebsunternehmens (§ 3 Nr. 20 GewStG) erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung nicht auf die Vermietungstätigkeit des Besitzunternehmens. Im Übrigen kann die Bestellung eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück zu einer "sachlichen Verflechtung" von Besitz- und Betriebsunternehmen führen.
Erbschaftsteuer für Witwenpension (GmbH-StB 2002, 158)
FG Münster v. 31.1.2002 - 3 K 2322/00 Erb. rkr. (GmbHR 2002, 555)
Steht der Witwe eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers aus dessen Dienstvertrag eine Hinterbliebenenversorgung zu, so unterliegt diese der Erbschaftsteuer, und zwar unabhängig von einer etwaigen künftigen Ertragsteuerbelastung.
Zeitpunkt der Realisation eines Auflösungsverlustes (GmbH-StB 2002, 123)
BFH v. 27.11.2001 - VIII R 36/00 (GmbHR 2002, 439)
Bei der konkursfreien Liquidation einer GmbH entsteht der steuerlich berücksichtigungsfähige Auflösungsverlust (gem. § 17 Abs. 4 EStG) in dem Zeitpunkt, in dem mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen an den Gesellschafter und mit einer wesentlichen Änderung der duch die Beteiligung veranlassten Aufwendungen nicht mehr zu rechnen ist.
VGA bei einer Aktiengesellschaft (GmbH-StB 2002, 91)
Niedersächsisches FG v. 12.6.2001 - 6 K 852/98 (EFG 2002, 220)
Die Grundsätze zur vGA gelten auch bei einer Aktiengesellschaft; wegen der Strukturverschiedenheit zwischen AG und GmbH kann jedoch im Einzelfall eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung fehlen, soweit dem Begünstigen kein maßgeblicher Einfluss auf die Entscheidung des Vorstandes zukam.
Vermeidung einer Betriebsaufspaltung (GmbH-StB 2002, 63)
BFH v. 28.11.2001 - X R 50/97 (GmbHR 2002, 218)
Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mehrheitsgesellschafter einer Betriebsgesellschaft mbH und Alleineigentümer des Betriebsgrundstücks dieses einer zwischengeschalteten GmbH zur Weitervermietung an die Betriebsgesellschaft überlässt.
Haftung aus einem Kontoeröffnungsantrag (GmbH-StB 2002, 36)
Brandenburgisches OLG v. 13.11.2001 - 11 U 53/01 (Volltext: GmbHR 2002, 109)
Der Gesellschafter einer neu errichteten GmbH haftet nach deren Eintragung in das Handelsregister grundsätzlich nicht gegenüber einer Bank aus einem Überziehungssaldo, den das für die GmbH i. G. eröffnete Konto aufweist; eine im Kontoeröffnungsantrag enthaltene Formularerklärung zur uneingeschränkten Haftungsübernahme ist unwirksam.
Entscheidung des BVerfG zum "Kombinationsmodell" (GmbH-StB 2002, 3)
BFH v. 18.07.2001 - I R 38/99 (Volltext: GmbHR 2002, 29)
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die ersatzlose Streichung von § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 i. d. F. bis zur Änderung durch Art. 3 Nr. 4 Buchst. a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehemnssteuerreform vom 29.10.1997 (BGBl. I 1997, 2590) gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG verstößt.
Haftung im qualifiziert-faktischen GmbH-Konzern (GmbH-StB 2001, 342)
BGH v. 17.09.2001 - II ZR 178/99 (GmbHR 2001, 1036)
Veranlasst der Alleingesellschafter die von ihm anhängige GmbH, ihre liquiden Mittel in einen von ihm beherrschten konzernierten Liquiditätsverbund einzubringen, darf er damit ihre Existenz nicht gefährden und muss auf das Interesse der Gesellschaft, ihre Verbindlichkeiten erfüllen zu können, Rücksicht nehmen ("Bremer Vulkan").
VGA durch Risikogeschäfte (GmbH-StB 2001, 337)
BFH v. 08.08.2001 - I R 106/99 (Volltext: GmbHR 2001, 1118)
Tätigt eine GmbH Risikogeschäfte (Devisentermingeschäfte), so rechtfertigt dies im Allgemeinen nicht die Annahmen, die Geschäfte würden im privaten Interesse des (beherrschenden) Gesellschafters ausgeübt; die Gesellschaft ist grundsätzlich darin frei, solche Geschäfte und die damit verbundenen Chancen, zugleich aber auch Verlustgefahren, wahrzunehmen (Abgrenzung zu vorangegangenen Urteilen und zum BMF)
Anteilsveräußerung durch Freiberufler (GmbH-StB 2001, 275)
BFH v. 26.04.2001 - IV R 14/00 (Volltext: GmbHR 2001, 831)
Die Beteiligung eines Mediziners, der Ideen und Rezepturen für medizinische Präparate entwickelt, an einer GmbH, die diese Präparate als Lizenznehmerin vermarktet, gehört zum notwendigen Betriebsvermögen eines freiberuflichen Unternehmens; werden wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb eines 36 Monate überschreitenden Zeitraums veräußert, liegt keine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe vor.
Zinsen aus Gesellschafterdarlehen (GmbH-StB 2001, 276)
Nds. FG v. 25.01.2001 - 5 K 65/95 (Volltext: GmbHR 2001,878)
Stehen gelassene Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen führen nicht zu einem Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG, wenn die Krise der Gesellschaft durch das Entstehen dieser Zinsen erst veranlasst ist.
Schenkung von Geschäftsanteilen und pidenden (GmbH-StB 2001, 247)
BFH v. 21.05.2001 - II R 48/99 (GmbHR 2001, 834)
Überträgt ein Schenker unentgeltlich GmbH-Geschäftsanteile mit der Auflage, einen Teil der Nettopidenden an einen Dritten unentgeltlich weiterzuleiten und mit der weiteren Auflage, im Falle einer Veräußerung oder Liquidation einen entsprechenden Anteil an dem Verkaufs- oder Liquidationserlös an diesen Dritten weiterzuleiten, so liegen schenkungsteuerlich im Verhältnis des Schenkers zu dem Dritten zwei voneinander unabhängige Schenkungen vor.
Anteilserwerb durch verdeckte Treuhänder (GmbH-StB 2001, 215)
BFH v. 28.02.2001 - I R 12/00 (Volltext: GmbHR 2001, 734)
Eine klare, eindeutige und im Vorhinein abgeschlossene Treuhandvereinbarung zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter kann u. U. auch dann steuerlich anerkannt werden, wenn die Gesellschaft das treuhänderisch erworbene Wirtschaftsgut nicht schon in ihrer laufenden Buchführung, sondern erst im Jahresabschluss als Treuhandvermögen ausgewiesen hat.
VGA bei "stehen gelassener" Tantieme (GmbH-StB 2001, 189)
BFH v. 27.03.2001 - I R 27/99 (Volltext: GmbHR 2001, 580)
Verzichtet der alleinige Gesellschafter einer GmbH wegen verschlechterter Gewinnsituation der Gesellschaft auf das vereinbarte Geschäftsführergehalt, jedoch nicht auf die ihm zugesagte Gewinntantieme, so führt die "stehen gelassene" Tantieme jedenfalls dann zur Annahme einer VGA, wenn sie weder zeitlich noch betragsmäßig begrenzt wird.
Phasengleiche Aktivierung von pidenden (GmbH-StB 160)
BFH v. 28.02.2001 - I R 48/94 (Volltext: GmbHR 2001,527)
Hat der Mehrheitsgesellschafter einer GmbH kurz vor seinem Bilanzstichtag eine Vorabausschüttung der von ihm beherrsschten Gesellschaft veranlasst, so darf er nicht zu dem betreffenden Bilanzstichtag den Anspruch auf eine weitere pidende ("phasengleich") aktivieren, deren Ausschüttung erst nach diesem Stichtag beschlossen worden ist.
Rückzahlung eines Gesellschafter-Darlehens (GmbH-StB 2001, 158)
BFH v. 01.02.2001 - IV R 3/00 (Volltext: GmbHR 2001,528)
Wurde vor In-Kraft-Treten des § 8 Abs. 4 KStG zugleich mit dem Verlustmantel einer GmbH eine gegen diese gerichtete nicht mehr werthaltige Forderung erworben, kann dieser Vorgang nach § 42 AO wie der Erwerb von GmbH-Anteilen nach vorherigem Forderungsverzicht des Gläubigers der GmbH zu behandeln sein.
Finanzierbarkeit einer Pensionszusage (GmbH-StB 2001, 127)
BFH v. 08.11.2000 - I R 70/99 (Volltext: GmbHR 2001,396)
Zur Frage, ob eine Pensionszusage zu Gunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und deshalb zu einer VGA führt, wenn in der Krise der GmbH keine Anspassung der Versorgungsleistungen vorgenommen wird.
Abfindung bei Umwandlung (GmbH-StB 2001, 103)
BGH v. 29.01.2001 - II ZR 368/98 (Volltext: GmbHR 2001,247)
Wird bei der Umwandlung einer AG in eine GmbH in dem zu erstattenden Umwandlungsbericht die Erläuterungs- und Begründungspflicht des Vorstands bzgl. der Barabfindung verletzt, darf gleichwohl keine Anfechtung des Umwandlungsbeschlusses erfolgen; die Informationsmängel können ausschließlich im sog. Spruchverfahren gerügt werden.
Abfindung bei Umwandlung (GmbH-StB 2001, 78)
BGH v. 18.12.2000 - II ZR 1/99 (Volltext: GmbHR 2001,200)
Der in den §§ 210, 212 UmwG für die Fälle des zu niedrigen, des nicht ordnungsgemäßen und des fehlenden Barbafindungsangebots normierte Ausschluss von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluss gilt auch insoweit, als die von der Strukturmaßnahme betroffenen Anteilsinhaber die Verletzung von Informations-, Auskunfts- oder Berichtspflichten im Zusammenhang mit der gem. § 207 UmwG anzubietenden Barabfindung geltend machen; solche die Abfindung betreffenden abfindungswertbezogenen Informationsmängel können ausschließlich im Spruchverfahren gemäß §§ 305 ff. UmwG gerügt werden.
Aufrechnung einer Gesellschafterforderung (GmbH-StB 2001, 44)
BGH v. 27.11.2000 - II ZR 83/00 (Volltext: GmbHR 2001, 142)
Der Gesellschafter einer GmbH kann gegen eine Rückzahlungsforderung der Gesellschaft wegen Unterbilanz (aus § 31 Abs. 1 GmbHG) nicht aufrechnen.
Haftungsverzicht gegenüber Geschäftsführer (GmbH-StB 2000, 330)
BGH v. 18.09.2000 - II ZR 15/99 (Volltext: GmbHR 2000, 1258)
Ein Haftungsverzicht einer GmbH gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer anlässlich seines Ausscheidens als Gesellschafter und Geschäftsführer erstreckt sich im Zweifel allein auf Pflichtverletzungen in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer; Ansprüche der Gesellschaft auf anderer Grundlage sind hingegen nicht ausgeschlossen.
Herabsetzung des Stammkapitals (GmbH-StB 2000, 325)
BFH v. 07.08.2000 - I R 14/99 (Volltext: GmbHR 2000, 1272)
Zieht eine GmbH eigene Anteile unter Herabsetzung ihres Nennkapitals ein und enhält das Nennkapital einen nach § 29 Abs. 3 KStG verwendbaren Teil, ist die Verwendungsfiktion des § 41 Abs. 2 KStG nicht anwendbar (Bestätigung von Abschn. 95 Abs. 3 Satz 1 KStR 1995).
Haftung in der Insolvenz (GmbH-StB 2000, 300)
BGH v. 11.09.2000 - II ZR 370/99 (Volltext: GmbHR 2000, 1149)
Der von dem Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH veranlasste Einzug eines Kundenschecks auf ein debitorisches Bankkonto der GmbH ist grds. als eine zur Ersatzpflicht des Geschäftsfühers führende "Zahlung" (an die Bank)zu qualifizieren.
Vermietungsaufwendung bei Familien-GmbH (GmbH-StB 2000, 264)
BFH v. 28.03.2000 - VIII R 68/96 (Volltext: GmbHR 2000, 942)
Trägt ein GmbH-Gesellschafter Aufwendungen für ein Grundstück, das er der GmbH, an der auch nahe Angehörige beteiligt sind, unentgeltlich zur Nutzung überlässt, so kommt grds. ein Abzug als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Betracht; etwas anderes kann sich aber ergeben, soeit der Nutzungsbeitrag des Gesellschafters über seine Beteiligungsquote hinaus geht.
Bruchteilsbetrachtung bei Anteilsveräußerung (GmbH-StB 2000, 263)
BFH v. 09.05.2000 - VIII R 41/99 (GmbHR 2000, 1059)
Beteiligungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an Kapitalgesellschaften sind den Gesellschaftern der Personengesellschaft für die Bestimmung des Veräußerungstatbestandes nach § 17 EStG anteilig zuzurechnen (sog. Bruchteilsbetrachtung, Bestätigung der st. Rspr.)
Beraterhaftung beim Anteilskauf (GmbH-StB 2000, 237)
OLG Köln v. 23.05.2000 - 22 U 218/99 (Volltext: GmbHR 2000,880)
Eine Haftung des Steuerberaters einer GmbH gegenüber dem Erwerber von Geschäftsanteilen der GmbH für Unrichtigkeiten einer von ihm erstellten Bilanz oder sonstigen Unterlagen kommt in Betracht, wenn diese Unterlagen dem Erwerber im Zusammenhang mit den Erwerbsverhandlungen zugeleitet worden sind und er seinen Erwerbsentschluss hierauf gestützt hat.
Einbringung in Gesamthandsvermögen (GmbH-StB 2000, 156)
BMF v. 29.03.2000 - IV C 2 - S 2178 - 4/00 (Volltext: GmbHR 2000, 589)
Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist ein tauschähnlicher Vorgang, der beim einbringenden Gesellschafter zu einer entgeltlichen Veräußerung und bei der aufnehmenden Personengesellschaft zu einem Anschaffungsgeschäft führt.
Einbringung in Gesamthandsvermögen (GmbH-StB 2000, 156)
BMF v. 29.03.2000 - IV C 2 - S 2178 - 4/00 (Volltext: GmbHR 2000, 589)
Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist ein tauschähnlicher Vorgang, der beim einbringenden Gesellschafter zu einer entgeltlichen Veräußerung und bei der aufnehmenden Personengesellschaft zu einem Anschaffungsgeschäft führt.
Anteilsbewertung im Konzern (GmbH-StB 2000, 153)
BFH v. 26.01.2000 - II R 15/97 (Volltext: GmbHR 2000,630)
Die Schätzung eines gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen einer GmbH, die - ohne Holdinggesellschaft oder Organträgergesellschaft zu sein - mit weniger als 50 % an anderen Kapitalgesellschaften beteiligt ist, hat nach den Regeln des Stuttgarter Verfahrens zu erfolgen.
Kündigung des Geschäftsführervertrages (GmbH-StB 2000, 127)
OLG Köln v. 06.12.1999 - 16 U 94/98, nrkr. (Volltext: GmbHR 2000, 432)
Die Wirksamkeit der Kündigung eiens Geschäftsführervertrages setzt voraus, dass die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst und die Kündigung selbst oder durch von ihr Beauftragte gegenüber dem Geschäftsführer erklärt hat; nur ausnahmsweise geht das Kündigungsrecht auf Mitgeschäftsführer über.
VGA bei Kapitalerhöhung? (GmbH-StB 2000, 122)
BFH v. 19.01.2000 - I R 24/99 (Volltext: GmbHR 2000,439)
Es liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn eine GmbH die mit einer Kapitalerhöhung zusammenhängenden Kosten übernimmt, auch wenn es hierfür keine besondere Satzungsregelung gibt.
Haftung des Geschäftsführers (I) (GmbH-StB 2000, 93)
BGH v. 31.01.2000 - II ZR 189/99 (Volltext: GmbHR 2000, 330)
Der geschäftsführende Alleingesellschafter einer GmbH haftet dieser grundsätzlich nicht für die von ihm durch eine Pflichtverletzung gegenüber Dritten verursachte Belastung des Gesellschaftsvermögens mit einer Schadensersatzverpflichtung, und zwar auch dann nicht, wenn es dadurch zu einer Beeinträchtigung des Stammkapitals oder zur Insolvenz der GmbH kommt.
Beraterhaftung bei verdeckter Sacheinlage (GmbH-StB 2000, 35)
BGH v. 02.12.1999 - IX ZR 415/98 (Volltext: GmbHR 2000, 131)
Ein Rechtsanwalt, der auf die mit einer verdeckten Sacheinlage verbundenen Gefahren, für die Gesellschafter einer GmbH nicht hinweist, ist den Gesellschaftern zum Schadensersatz verpflichtet.
Steuerbegünstigung des Liquidationserlöses
FG Rheinland-Pfalz v. 18.06.1999 - 3 K 2554/97 (Volltext: GmbHR 2000, 99)
Im Geltungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes 1977 ist der an die Gesellschafter zur Verteilung gelangte Liquidationserlös einer im Privatvermögen befindlichen, einbringungsgeborenen GmbH - jedenfalls soweit die Auszahlungen nicht Gewinnanteile betreffen - als Aufgabegewinn steuerbegünstigt.
Mehrmütter-Organschaft (GmbH-StB 2000, 3)
BFH v. 09.06.1999 - IR 43/97 (Volltext: GmbHR 2000, 43)
Bei der sog. Mehrmütterorganschaft sind die Beteiligungen der lediglich zur einheitlichen Willensbildung in einer GbR zusammengeschlossenen Gesellschaften an der nachgeschalteten Organgesellschaft unmitttelbar den Muttergesellschaften zuzurechnen und nicht der GbR (Abweichung von der Verwaltungspraxis und Änderung der Rechtsprechung).
Nachträgliche Anschaffungskosten durch Bürgschaft (GmbH-StB 1999, 336)
BFH v. 06.07.1999 - VIII R 9/98 (Volltext: GmbHR 1999,1302)
Zahlungen aufgrund einer Bürgschaftsinanspruchnahme können nur dann zu nachträglichen Anschaffungskosten i. S. v. § 17 EStG führen, wenn und soweit die Übernahme der Bürgschaft eigenkapitalersetzenden Charakter hatte; allein die Unentgeltlichkeit einer Bürgschaftsübernahme genügt nicht, eine Veranlassung aus dem Gesellschaftsverhältnis anzunehmen.
Inkongruente Ausschüttung und Einlage (GmbH-StB 1999, 335)
BFH v. 19.08.1999 - I R 77/96 (GmbHR 1999, 1258)
Eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende (inkongruente) Gewinnausschüttung mit anschließender Wiedereinlage (Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren) stellte keinen Gestaltungsmissbrauch dar - selbst wenn dadurch einem Gesellschafter die Ausnutzung eines Verlustvortrages ermöglicht werden soll.
Verfassungswidrigkeit der Verlustregelung in § 17 EStG? (GmbH-StB 1999, 304)
FG Münster, Vorlagebeschluss vom BVerfG v. 11.06.1999 - 4 K 5776/98 E (Volltext: GmbHR 1999, 1155)
Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage vorgelegt, ob § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b EStG in der für den VZ 1997 geltenden Fassung des Jahressteuergesetzes 1996 mit dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1) vereinbar ist.
Unterbilanz und eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen (GmbH-StB 1999, 277)
BGH v. 12.07.1999 - II ZR 87/98 (Volltext: GmbHR 1999, 973)
Das Vorliegen einer Unterbilanz (nach fortgeführten Buchwerten) rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme einer Krise der GmbH, in der ein ihr gewährtes Gesellschafterdarlehen die Funktion von Eigenkapitalersatz erlangt.
Wirksamkeit von Beschlüssen bei vGA-Gefahr (GmbH-StB 1999, 252)
LG Köln v. 27.05.1999 - 86 O 122/98 (Volltext: GmbHR 1999,986)
Der Gesellschafterbeschluss zur Festsetzung einer Geschäftsführervergütung ist nicht allein deshalb unwirksam, weil die Gefahr der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung durch die Finanzverwaltung besteht.
Haftung für Finanzplankredite (GmbH-StB 1999, 248)
BGH v. 28.06.1999 - II ZR 272/98 (Volltext: GmbHR 1999,911)
Der sog. "Finanzplankredit" ist keine eigenständige Kategorie des Eingenkapitalersatzrechts und begründet keine Haftung wegen "materieller Unterkapitalisierung".
VGA bei Risikogeschäften (GmbH-StB 1999, 243)
FG München v. 07.10.1998 - 7 V 3382/98 (Volltext: GmbHR 1999, 829)
Es bestehen ernstliche Zweifel, ob Verluste im Zusammenhang mit sog. Risikogeschäften als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln sind.
VGA bei Risikogeschäften (GmbH-StB 1999, 243)
FG München v. 07.10.1998 - 7 V 3382/98 (Volltext: GmbHR 1999, 829)
Es bestehen ernstliche Zweifel, ob Verluste im Zusammenhang mit sog. Risikogeschäften als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln sind.
Einlagenrückgewähr nach Kapitalerhöhung (GmbH-StB 1999, 211)
BFH v. 23.02.1999 - VIII R 60/96 (Volltext: GmbHR 1999, 866)
Werden kurz nach einer Kapitalerhöhung die Einlagen an die Gesellschafter zurückgewährt, liegt in Höhe des den Buchwert der Beteiligung übersteigenden Betrages ein im Ausschüttungsjahr zu aktivierender steuerpflichtiger Gewinn vor; die Grundsätze zur phasengleichen Aktivierung von Gewinnausschüttungen von in Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaften gelten nicht.
Einlagenrückgewähr nach Kapitalerhöhung (GmbH-StB 1999, 211)
BFH v. 23.02.1999 - VIII R 60/96 (Volltext: GmbHR 1999, 866)
Werden kurz nach einer Kapitalerhöhung die Einlagen an die Gesellschafter zurückgewährt, liegt in Höhe des den Buchwert der Beteiligung übersteigenden Betrages ein im Ausschüttungsjahr zu aktivierender steuerpflichtiger Gewinn vor; die Grundsätze zur phasengleichen Aktivierung von Gewinnausschüttungen von in Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaften gelten nicht.
Steuerpflicht einer ausländischen GmbH (GmbH-StB 1999, 185)
BFH v. 16.12.1998 - IR 138/97 (Volltext: GmbHR 1999, 788)
Eine GmbH mit Sitz im Ausland kann der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen und an den Anrechnungsverfahren nach §§ 27 ff. KStG teilnehmen.
Steuerpflicht einer ausländischen GmbH (GmbH-StB 1999, 185)
BFH v. 16.12.1998 - IR 138/97 (Volltext: GmbHR 1999, 788)
Eine GmbH mit Sitz im Ausland kann der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen und an den Anrechnungsverfahren nach §§ 27 ff. KStG teilnehmen.
Körperschaftsteuerliche Organschaft (GmbH-StB 1999, 184)
FG Köln v. 11.03.1999 - 13 K 6548/96 (Volltext: GmbHR 1999, 786)
Die steuerliche Wirksamkeit eines Gewinnabführungsvertrages mit einer GmbH setzt voraus, dass in dem Vertrag eine dem § 302 Abs. 1 und Abs. 3 AktG entsprechende Vereinbarung über die Verlustübernahme enthalten ist.
Bürgschaft für Finanzplandarlehen (GmbH-StB 1999, 183)
BFH v. 26.01.1999 - VIII R 50/98 (Volltext: GmbHR 1999,730)
Hat sich ein wesentlich beteiligter Gesellschafter einer GmbH für ein von vornherein in die Finanzplanung der Gesellschaft einbezogenes Bankdarlehen (Finanzplandarlehen) verbürgt und fällt er nach Inanspruchnahme mit seiner Regressforderung gegen die GmbH aus, so führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung in Höhe des Nennwertes der Regressforderung.
Durchgriffshaftung bei Betriebsaufspaltung (GmbH-StB 1999, 155)
BAG v. 08.09.1998 - 3 AZR 185/97 (Volltext: GmbHR 1999,658)
Auch bei einer Betriebsaufspaltung kann es zu einer Durchgriffshaftung nach den Grundsätzen der Konzernhaftung im qualifiziert faktischen Konzern kommen, wenn die Betriebsgesellschaft von der Besitzgesellschaft umfassend gesteuert wird, die Betriebsgesellschaft nicht für ihre Liquidität vorsorgen kann und die Besitzgesellschaft nicht darzulegen vermag, dass sich eine unabhängige Gesellschaft auf eine derartige Verhaltensweise hätte einlassen können.
Nachträgliche Anschaffungskosten bei einbringungsgeborenen Anteilen (GmbH-StB 1999, 152)
Niedersächsisches FG v. 13.01.1999 - II 319/96 (Volltext: GmbHR 1999,674)
Die von der Rechtsprechung zu § 17 Abs. 2 EStG entwickelten Grundsätze über den Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten bei wesentlicher Beteiligung gelten gleichermaßen für Anteile, die nach §§ 20, 21 UmwStG steuerverhaftet sind (einbringungsgeborene Anteile).
Nachrägliche Anschaffungskosten bei Anteilsveräußerung (GmbH-StB 1999, 152)
Niedersächsisches FG v. 13.01.1999 - II 529/96, nrkr. (Volltext: GmbHR 1999, 679)
Die von der Rechtsprechung zu § 17 Abs. 2 EStG entwickelten Grundsätze über den Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten bei wesentlicher Beteiligung gelten nicht nur bei Auflösung und Liquidation der Gesellschaft, sondern auch bei einer Anteilsveräußerung.
Bürgschaften wesentlich beteiligter Gesellschafter (GmbH-StB 1999, 129)
OFD Cottbus v. 26.03.1999 - S 2244 - 7 - St 113 (Volltext: GmbHR 1999,502)
Bei der Ermittlung eines Auflösungsgewinns oder - verlustes nach § 17 EStG werden zugunsten der aufgelösten GmbH eingegangene Bürgschaftsverbindlichkeiten des wesentlich beteiligten Gesellschafters nicht als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung berücksichtigt, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung feststeht, dass der Gesellschafter seine Verpflichtungen aus der Bürgschaft wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen kann.
Änderung des Geschäftsjahres (GmbH-StB 1999, 128)
OLG Frankfurt a. A. v. 09.03.1999 - 20 W 94/99 (Volltext: GmbHR 1999, 484)
Die Eintragung einer rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres in das Handelsregister ist unzulässig.
Geschäftsführerbezüge in einer Freiberufler-GmbH (GmbH-StB 1999, 119)
BFH v. 08.07.1998 - I R 134/97 (Volltext: BFH/NV 1999, 379)
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers gelten auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Freiberufler-GmbH.
Einbringung einer wesentlichen Beteiligung (GmbH-StB 1999, 88)
BFH v. 19.10.1998 - VIII R 69/95 (Volltext: GmbHR 1999, 430)
Die Einbringung einer im Privatvermögen gehatltenen wesentlichen Beteiligung in eine Kommanditgesellschaft ist ein tauschähnlicher Vorgang, bei dem die wesentliche Beteiligung mit ihrem gemeinen Wert anzusetzen ist.
Krisenbestimmtes Gesellschafterdarlehen (GmbH-StB 1999, 87)
BFH v. 10.11.1998 - VIII R 6/96 (Volltext: GmbHR 1999,425)
Hat der Gesellschafter einer GmbH dieser ein Darlehen gewährt und mit bindender Wirkung gegenüber der Gesellschaft oder den Gesellschaftsgläubigern erklärt, er werde es auch in der Krise der Gesellschaft stehen lassen (sog. krisenbestimmtes Darlehen), führt das im allgemeinen zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung in Höhe des Nennwertes der Darlehensforderung.
Bürgschaft des Geschäftsführers (GmbH-StB 1999, 67)
OLG Köln v. 02.10.1998 - 4 U 13/98, rkr. (Volltext: GmbHR 1999, Heft 7)
Die formularmäßige Übernahme einer unbegrenzten Bürgschaft durch einen Geschäftsführer für bestehende und künftige Kredite der GmbH ist weder unter dem Blickwinkel des Verbraucherkreditgesetzes noch unter dem Blickwinkel des AGB-Gesetzes unwirksam.
Korrektur eines unrichtigen vEK-Bestandes (GmbH-StB 1999, 64)
BFH v. 22.10.1998 - IR 122/97 (Volltext: GmbHR 1999,187)
Gesellschaftsrechtliche Einlagen, die zwar in der Steuerbilanz, nicht aber in der EK-Gliederung berücksichtigt wurden, werden - wenn die ursprünglich fehlerhaften Feststellungsbescheide bestandskräftig sind - in der Gliederungsrechnung im EK 02 und nicht im EK 04 korrigiert.
Eigenhändige Unterschrift des Geschäftsführers (GmbH-StB 1999, 61)
BFH v. 15.10.1998 - III R 58/95 (Volltext: GmbHR 1999, 248)
Der Antrag einer GmbH auf Gewährung einer Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 1991 ist grundsätzlich nur wirksam, wenn er von dem Geschäftsführer eigenhändig unterschrieben ist.
Beratungshonorar als vGA (GmbH-StB 1999, 34)
Niedersächsisches FG v. 08.09.1998 - VI 573/94 (Volltext: GmbHR 1999,85)
Gewährt eine GmbH ihren Gesellschafter-Geschäftsführern ein Beraterhonorar entsprechend ihrer Quote am Gesellschaftskapital, so kann darin eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. v. § 8 Abs. 3 S. 1 KStG zu sehen sein.
Saldierungsverbot im Bereich des § 15 a EStG (GmbH-StB 1999, 32)
BFH v. 13.10.1998 - VIII R 78/97 (Volltext: GmbHR 1999, 199)
Gewinne aus dem Sonderbetriebsvermögen dürfen nicht mit Verlusten i. S. d. § 15 a EStG aus dem Gesamthandsbereich saldiert werden.
GmbH-Anteile im Sonderbetriebsvermögen (GmbH-StB 1999, 31)
BFH v. 15.10.1998 - IV R 18/98 (Volltext: GmbHR 1999, 193)
Beteiligt sich der Gesellschafter einer GmbH an dieser als atypisch stiller Gesellschafter, so gehört der Anteil an der GmbH grundsätzlich zu seinem Sonderbetriebsvermögen II.
Steuerpflicht einer ausländischen GmbH (GmbH-StB 1999, 5)
BFH v. 15.07.1998 - IB 134/97 (Volltext: GmbHR 1999, 94)
Eine GmbH mit Sitz im Ausland kann der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen.
Teilwertabschreibung bei "Anteilsrotation" (GmbH-StB 1999, 3)
FG Nürnberg v. 13.10.1998 - I 149/97, nrkr (Volltext: GmbHR 1998, 44)
Zur Unzulässigkeit einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung bei Veräußerung von GmbH-Anteilen mit anschließender Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an den Erwerber.
Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsverkauf statt Liquidation (GmbH-StB 1999, 3)
BFH . 07.07.1998 - VIII R 10/96 (Volltext: GmbHR 1998, 38)
Der Anteilsverkauf zur Vermeidung einer Liquidation kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn die GmbH im Zeitpunkt ihrer Veräußerung ihre geschäftliche Tätigkeit bereits eingestellt hat, ihr Vermögen faktisch an die Gesellschafter verteilt hat und der Erwerber in Anrechnung auf den Kaufpreis Darlehensverbindlichkeiten der bisherigen Gesellschafter gegenüber der GmbH übernimmt.
Anderkonto für GmbH unterliegt Eigenkapitalersatzregeln (GmbH-StB 1998, 344)
OLG Düsseldorf v. 24.09.1998 - 6 U 199/97 (Volltext: GmbHR 1998, 1226)
Ein Rechtsanwalts-Anderkonto, das der Rechtsanwalt für eine von ihm als Gesellschafter-Geschäftsführer geleitete GmbH eingerichtet hat, kann den Eigenkapitalersatzregeln des GmbH-Gesetzes unterliegen.
Gewinnberechtigung bei Einziehung eines Geschäftsanteils (GmbH-StB 1998, 342)
BGH v. 14.09.1998 - II ZR 172/97 (Volltext: GmbHR 1998, 1177)
Im Falle der Einbeziehung eines Geschäftsanteils nimmt der betreffende Gesellschafter an der Gewinnverteilung für ein bereits abgeschlossenes Geschäftsjahr nur dann teil, wenn zuvor ein Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Gewinns erfolgt ist.
Verlust stehengelassener Gesellschafterdarlehen (GmbH-StB 1998, 340)
FG Düsseldorf v. 12.05.1998 - 8 K 559/95F, nrkr., (Volltext: EFG 1998, 1257)
Ein in der Krise der GmbH stehengelassenes und damit eigenkapitalersetzend gewordenes Gesellschafterdarlehen kann bei der Verlustberechnung mit dem Nennwert angesetzt werden.
VGA als Folge von Risikogeschäften (GmbH-StB 336)
BFH v. 08.07.1998 - I R 123/97 (Volltext: GmbHR 1998, 1134)
Die Übernahme von Risikogeschäften durch eine GmbH kann bei einem Verlust zur vGA führen.
Bürgschaftsaufwendungen als Werbungskosten? (GmbH-StB 1998, 304)
FG München v. 22.04.1998 - 1 K 2279/95, rkr. (Volltext: EFG 1998,1192)
Aufwendungen für eine im Interesse der GmbH eingegangene Bürgschaft können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden, wenn der Bürge in nicht nur unbedeutendem Umfang an der GmbH beteiligt ist.
Bürgschaftsaufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten? (GmbH-StB 1998, 303)
BFH v. 08.04.1998 - VIII R 21/94 (Volltext: GmbHR 1998, 1091)
Die Inanspruchnahme aus seiner Bürgschaft führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung feststeht, dass der Gesellschafter seine Verpflichtungen aus der Bürgschaft wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen kann.
