Partner für Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht: Vertretung und Beratung von Steuerberatern
Ansprechpartner bei KONLUS:
- Dr. Jörg Luxem (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Mediator)
- Ingo Heuel (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht)
- Roswitha Prowatke (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht)
- Dirk Beyer (Rechtsanwalt)
- Dirk Schellhorn (Rechtsanwalt)
- Christoph Felten (Rechtsanwalt, Steuerberater, LL.M. oec)
Als Steuerberater/Rechtsanwalt sind Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Die Flut neuer Rechtsprechung und Gesetzgebung macht die Vermeidung von Haftungsfallen immer schwerer.
Als Steuerberater/Rechtsanwalt sind Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Die Flut neuer Rechtsprechung und Gesetzgebung macht die Vermeidung von Haftungsfallen immer schwerer.
Deutschland hat eines der kompliziertesten Steuersysteme der Welt. Mehr als 60% der Weltliteratur über Steuerrecht wird in Deutschland produziert. Mehr als 100 Steuergesetze und 96000 Verwaltungsvorschriften sowie fast 200 Steuerformulare und jährlich mehr als 3000 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs verwirren nicht nur die Steuerpflichtigen sondern stellen vielfach auch deren Berater vor ständig neue Herausforderungen.
Die Folgen sind dramatisch: Beim Steuerberater/Rechtsanwalt entstehen immer mehr Zeit- und Kapazitätsengpässe. Neben dem Tagesgeschäft ist es ohne die entsprechende Personalstruktur kaum möglich, mit den Gesetzesänderungen Schritt zu halten, geschweige denn Spezialwissen aufzubauen. Immer mehr Mandanten machen - zunehmend erfolgreich - von der Möglichkeit Gebrauch, ihren Steuerberater auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Die Mandanten sind über Internet und andere Medien zunehmend aufgeklärter, was die rechtliche Situation des eigenen Falles betrifft. Wenn dann bei der Bearbeitung des Mandats tatsächlich oder vermeintlich Fehler auftauchen, wird schnell der Berater gewechselt. Angeblich schlechte Beratung steht im Raum und die Mandanten versuchen, sich beim Steuerberater bzw. dessen Haftpflichtversicherung schadlos zu halten. Mandatsverluste und steigende Versicherungsprämien des Beraters sind die Folge. Bei den seit Ende 2004 faktisch auf fast 10 Jahre verlängerten (absoluten) Verjährungsfristen kann der Mandant noch lange nach Beendigung des Mandats Regress nehmen.
Damit es erst gar nicht so weit kommt, bietet sich bereits im Vorfeld, das heißt in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats, eine Alternative an. Eine Arbeitsteilung der Rechtsanwälte/Steuerberater bietet die Lösung. Bei schwierigen Rechts- und Gestaltungsfragen, die außerhalb der täglichen Routine liegen, werden Spezialberater hinzugezogen. Der laufende Berater gewinnt so mehr Zeit für die persönliche Betreuung seiner Mandanten und wälzt das hohe persönliche Haftungsrisiko auf einen mit diesen speziellen Fragestellungen erfahrenen Spezialberater ab. Dieser kann - ggfs. ohne nach außen in Erscheingung zu treten - innerhalb kurzer Zeit eine bis ins Detail erarbeitete Lösung präsentieren. Im Ergebnis bedeutet dies für den Berater weniger Risiko, aber mehr Erfolg und mehr Zeit für Ihre Mandanten.
Wir sind regelmäßig mit der Bearbeitung solcher angeblicher Schadensfälle durch Rechtsanwälte wie Steuerberater betraut. Dies geschieht entweder durch unmittelbare Beauftragung durch den Berater oder durch Hinzuziehung unserer Kanzlei von Seiten des Haftpflichtversicherers. Unsere Experten stellen Berufskollegen (Steuerberatern und Rechtsanwälten) ihr Spezialwissen als Partner - und nicht als Konkurrent - gerne zur Verfügung.
Tätigkeitsfelder:
Steuerberater und Rechtsanwälte
- unterstützen wir bei der Prozessführung vor den Finanzgerichten.
- unterstützen wir im Steuerstrafrecht (vor allem bei der Verteidigung in Steuerstrafverfahren).
- unterstützen wir zur Vermeidung von Haftungsfällen in jedem Stadium der Bearbeitung eines Mandats durch kompetente Hilfe zur Erweiterung ihres Beratungsspektrums. Wir erstellen Gutachten und Gestaltungsvorschläge zu speziellen Rechts- und Steuerfragen.
- beraten und vertreten wir bei der Prüfung und Abwehr unbegründeter Haftungsansprüche
- beraten und vertreten wir bei der Durchsetzung berechtigter Gebührenforderungen berufsrechtlicher Haftpflicht- und Honorarfragen.
Wir verstehen uns als Partner für Berater. Faire (Vorzugs-)Preise für Berufskollegen und unbedingter Mandantenschutz sind selbstverständlich.
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Anfrageformular
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