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Prüferische Durchsichten, Unterschlagungsprüfungen, Sonderprüfungen und Wertgutachten Drucken

Zu unserem Tätigkeitsfeld Wirtschaftsprüfung gehören gesetzliche und freiwillige Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS ebenso wie prüferische Durchsichten, Sonderprüfungen und Wertgutachten insbesondere im Rahmen von Gründungen oder Umwandlungen. 

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Tätigkeitsfelder:

 

  • Prüferische Durchsichten

Prüferische Durchsichten sind ein geeignetes Mittel, die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Abschlüssen und Zwischenabschlüssen zu erhöhen. Eine prüferische Durchsicht schafft Vertrauen bei Geschäftspartnern, Kapitalgebern oder Aktionären. Bei nicht prüfungspflichtigen Unternehmen wird durch die prüferische Durchsicht die Verlässlichkeit der im Abschluss enthaltenen Informationen erhöht. Dies kann zu besseren Verhandlungspositionen bei der Sicherstellung der Refinanzierung des Unternehmens führen. Darüber hinaus wird die Transparenz der im Abschluss enthaltenen Informationen erhöht, wodurch Fehlentscheidungen durch die Unternehmensleitung vermieden werden können. Im Rahmen vom prüferischen Durchsichten planen wir unsere Vorgehensweise mandantenorientiert. Dabei sind wir stets bedacht Sachverhalte kritisch zu würdigen und Tatsachen oder Entwicklungen, die sich negativ auf die Entwicklung des Mandanten auswirken können, umgehend zu kommunizieren.

  • Unterschlagungsprüfungen

Durch wirtschaftskriminelle, deliktische Handlungen können einem Unternehmen Nachteile entstehen, die bis zu existenzbedrohlichen Situationen führen können. Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl bei der Erkennung und Aufdeckung solcher Gefahrenpotentiale und Handlungen, als auch bei der Gestaltung von geeigneten Systemen, um diesen Risiken begegnen zu können. Unsere Prüfungshandlungen richten wir an den in Absprache mit unseren Mandanten formulierten Zielen aus. Dabei verwenden wir spezielle Prüfungs- und Fragetechniken, die selbst sorgfältig geplante und schwer zu entdeckende Delikte aufdecken. Zur Verhinderung von Unterschlagungshandlungen erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten geeignete Controlling- und Revisionsinstrumente und gewährleisten, dass der Aufbau und die Funktionsfähigkeit dieser Instrumente den sich im Zeitablauf verändernden Anforderungen angepasst wird.

  • Sonderprüfungen und Wertgutachten

Von dem weiten Feld der gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Prüfungen decken wir eine Vielzahl durch unsere erfahrenen Mitarbeiter ab. Dabei greifen wir auf die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter zurück und tragen aktuellen Entwicklungen im Rahmen unserer internen Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen Rechnung.

Im Folgenden einige Beispiele spezieller Prüfungen und Wertgutachten, die von KONLUS durchgeführt werden:

Gesellschaftsrechtlich veranlasste Prüfungen

Bei gesellschaftsrechtlichen Strukturierungsmaßnahmen werden insbesondere im Rahmen des GmbH-Gesetzes und des Aktiengesetzes Prüfungsleistungen notwendig, von denen die folgenden Tätigkeitsfelder zu unseren Schwerpunkten gehören:

GmbH-Gesetz 

  • Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung
  • Prüfung der Deckung des Stammkapitals bei wirtschaftlicher Neugründung 
  • Prüfung der Sonderbilanz bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln

 

Aktiengesetz (AktG)

  • Gründungsprüfung 
  • Prüfung einer wirtschaftlichen Neugründung
  • Nachgründungsprüfung 
  • Sachkapitalerhöhungsprüfung 
  • Prüfung von Sonderbilanzen aus im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
  • Unternehmensvertragsprüfung 
  • Eingliederungsprüfung
  • Squeeze-Out: Angemessenheitsprüfung der Barabfindung

 

Prüfungen im Rahmen des Umwandlungsgesetzes (UmwG) 

  • Verschmelzungsprüfung 
  • Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung 
  • Formwechselprüfung
  • Prüfung der Schlussbilanz 
  • Prüfung der Angemessenheit der Gegenleistung für Aktienerwerb

 

Prüfung spezieller Branchen und auf Grundlage von speziellen Anforderungen 

  • Prüfung von Makler- und Bauträgern gemäß MaBV, 
  • Prüfung Geschäftsführung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz § 53 HGrG 
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwendung öffentlicher Mittel nach dem Heimgesetz

 

 
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