header8.jpg
Steuerrecht Drucken

Wir verfügen über Steuerexperten die vielfach selbst in der Finanzverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit tätig waren. Unsere – auch zum Steuerberater bestellten – Fachanwälte für Steuerrecht bieten Ihnen bundesweit eine qualifizierte (steuerrechliche) Gestaltungsberatung und übernehmen Ihre finanzgerichtliche Vertretung.

Ansprechpartner bei KONLUS:

 


In dringenden Fällen erhalten Sie bei uns kurzfristig - in der Regel am gleichen Tag - einen Termin unter der Rufnummer 02204/9508-100!



Tätigkeitsfelder:

  • Steuerrechtliche Sonderberatung, z.B. Erstellung von Gutachten
  • Vertretung in Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden, sowie Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem BFH
  • Begleitungen von Außenprüfungen
  • Beratungen im Gemeinnützigkeit-, Spenden- und Stiftungsrecht
  • Ausarbeitung steueroptimierter Gestaltungen
  • Nachfolgeplanung unter steuerlichen Aspekten (vorweggenommene Erbfolge, Erbschaft-, und Schenkungsteuer) 
  • Begleitung von Grundstücksübertragungen (Grunderwerbsteuer)
  • Steuergestaltung bei Umwandlungen (Umwandlungssteuer), Erwerb- und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen
  • (steuerrechtliche) Unterstützung von Berufskollegen (auch unter Vereinbarung von Mandantenschutz und ohne nach außen in Erscheinung zu treten)


Über unseren Blog zum Steuerrecht und Steuerstrafrecht können Sie aktuelle Informationen zu diesen Themen abonnieren.




Finanzgerichtsverfahren erfolgreich führen - Haftungsfälle vermeiden

Der Erfolg eines finanzgerichtlichen Verfahrens lässt sich einfach messen: Das Verfahren ist dann erfolgreich gewesen, wenn die Minderung der Steuerschuld höher ist als die Verfahrenskosten. Die Gerichtskosten sind relativ gering und die Beraterkosten steuerlich abzugsfähig. Ferner muss nur ein sehr geringer Teil der Gerichtskosten zu Prozessbeginn entrichtet werden. Der Grossteil ist - natürlich nur im Falle des Unterliegens - erst nach Abschluss des Verfahrens zu entrichten. Zudem dürfen die Gerichte nicht zum Nachteil des Mandanten verbösern. Der Mandant hat also nicht viel zu verlieren. Warum werden dann so wenig Finanzgerichtsprozesse geführt, obwohl nach Untersuchungen des Bundes der Steuerzahler jeder dritte Steuerbescheid falsch ist?

Eine erfolgreiche Prozessführung vor den Finanzgerichten setzt neben den materiellrechtlichen Kenntnissen des Steuerrechts vor allem auch die notwendigen verfahrensrechtlichen Kenntnisse - inbesondere den geübten Umgang mit der Finanzgerichtsordnung - voraus. Häufig hängen steuerliche Berater und damit deren Mandanten in den "Fangeisen" des finanzgerichtlichen Verfahrens. "Kleine" Verfahrensfehler haben schnell große Folgen. Oft enden finanzgerichtliche Verfahren aus diesen Gründen, bevor sie richtig begonnen haben. Über 40% der an den Bundesfinanzhof herangetragenen Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen werden wegen schwerwiegender Verfahrensfehler als unzulässig abgewiesen. Viele Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs lesen sich daher wie ein Lehrbuch. Jeder dieser Fälle ist - genauso wie allerdings auch die Nichterhebung einer erfolgversprechenden Klage - ein potentieller Haftungsfall.

Durch die Verzahnung von materiellem Steuerrecht und der Finanzgerichtsordnung werden im finanzgerichtlichen Verfahren besondere Kenntnisse und Erfahrungen verlangt, über die regelmäßig weder Rechtsanwälte noch Steuerberater aufgrund ihrer Ausbildung verfügen. Viele Berater verzichten daher - obwohl die Verfahren durchaus aussichtsreich sind - von vorneherein auf den "Gang zum Finanzgericht", weil ihnen die verfahrensrechtlichen Kenntnisse fehlen.  

 

 
Sie erreichen uns:   Telefon (02204) 9508-100
  Anfrage per E-Mail