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KONLUS-VALUATION Drucken


Unter KONLUS - VALUATION bündeln wir unser bewertungsrelevantes, interdisziplinäres Know-How aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting sowie IT AUDIT für Unternehmensbewertungen, Bewertung von Beteiligungen, Praxisbewertungen, Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (auch Software) und die wertorientierte Unternehmensführung.

Wir setzen erfahrene Bewertungsprofessionals ein (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CVA, CISA). Wir kooperieren bundesweit mit weiteren Kollegen aus den WP, CVA, CISA Netzwerken. Als Bewertungsspezialisten unterstützen wir im Bereich KONLUS - VALUATION bundesweit auch Anwälte, Fachanwälte für Familienrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater oder kooperieren mit diesen in der Mandatsbetreuung. Ein Schwerpunkt liegt dabei auch in der Analyse und Bewertung komplexer, steuerverstrickter Vermögensverhältnisse und in der Unterstützung des Aufbaus mehrperiodischer  integrierter Finanzplanungen (Financial Modeling).

Ansprechpartner bei KONLUS:






Übersicht:

1) Funktionen
2) Bewertungsmethoden
3) Bewertungsanlässe





1) Wir werden in Abhängigkeit vom jeweiligen Auftrag in folgenden Funktionen tätig: 

 

  • als neutraler Gutachter für Zivilgerichte, Familiengerichte und Finanzgerichte 
  • als Gutachter und Berater für Ehegatten im Scheidungsverfahren
  • als Berater für Unternehmen und Unternehmerfamilien sowie Privatpersonen 
  • als Schiedsgutachter und Vermittler für Unternehmen, Inhaber oder Anteilseigner, Ehegatten bei Vermögensauseinandersetzungen 
  • als Berater und Gutachter für das Management und Kontrollorgane von Unternehmen bei wertorientierten Fragestellungen  


  • 2) Angewandte Bewertungsmethoden und steuerliche Bewertungsmaßstäbe
     

    • Unternehmensbewertungen führen wir nach allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Gesamtbewertungsverfahren durch (Ertragswertverfahren, Discounted-Cash-Flow-Methode)
    • Wir berücksichtigen den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) entwickelten Standard zur Durchführung von Unternehmensbewertungen IDW S1
    • Einzelbewertungsverfahren führen wir in besonderen Fällen durch bei der Berechnung von Liquidationswerten sowie für die Berechnung von Substanzwerten einzelner Vermögensposten, z. B. im Rahmen der Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens von Unternehmen 
    • Ergänzend nehmen wir eine Plausibilisierung von Unternehmenswerten durch marktorientierte Überschlagsrechnungen vor (branchenbezogene Multiples)
    • Als Bewertungsmaßstäbe bei speziellen steuerrechtlichen Bewertungsanlässen sind insbesondere der Gemeine Wert und der Teilwert zu unterscheiden. Der Gemeine Wert ist in § 9 Abs. 2 BewG gesetzlich normiert. Er entspricht im wesentlichen dem Verkehrs- oder Marktwert (Fremdvergleichswert), unterscheidet sich aber von diesem in der Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse. Der Teilwert betrifft Bewertungsobjekte in einem Betriebsvermögen, die in ihrer Verbundenheit mit anderen Wirtschaftsgütern im Betriebsvermögen zu bewerten sind. Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Bedeutung des Vermögenspostens für den Betrieb bei der Bewertung gesondert zu berücksichtigen ist.
    • Die Ermittlung von gemeinen Werten durch die Finanzverwaltung soll in Anlehnung an die Leitlinien der OFD Münster nach Gesamtbewertungsverfahren und damit nach allgemeinen, betriebswirtschaftlich anerkannten Bewertungsgrundsätzen erfolgen. Das früher angewandte sog. Stuttgarter Verfahren für die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften hat derzeit nur noch für die Erbschaftsteuer Bedeutung.


    3) Bewertungsanlässe zu denen wir tätig werden im Einzelnen:

    1. Vermögensauseinandersetzung & Vermögensübertragung
    2. Transaktionen (M & A) & Umstrukturierungen
    3. Bewertung einzelner Vermögensposten & IFRS Bilanzierung
    4. Bewertungsrelevante Analysen & Planungen
    5. Bewertung bei speziellen steuerrechtlichen Anlässen &    Ermittlung bewertungsrelevanter Steuerwirkungen    

    1. Vermögensauseinandersetzung & Vermögensübertragung 

     
    • Gerichtliche Überprüfung von Abfindungen, Ausgleich außenstehender Aktionäre bei unternehmerischen Strukturmaßnahmen (Spruchstellenverfahren gem. §1 SpruchG anlässlich Gewinnabführunggsverträgen und Beherrschungsverträgen §§291,304,305 AktG), Eingliederung von Gesellschaften (§§319,320b AktG), Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze Out §327a ff. AktG) 
    • wertorientierte Prüfung von Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen (Bewertung von Abfindungen bei Einzug von Gesellschaftsanteilen, Ausscheiden von Gesellschaftern)
    • Bewertungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei Ehescheidungen, Bewertung von Vermögensposten im Anfangsvermögen und im Endvermögen, Bewertung von Schenkungen an Ehegatten während der Ehezeit, Bewertung unbenannter Zuwendungen zwischen den Ehegatten während der Ehezeit, Berechnung sog. latenter Steuern (Steuerwirkungen bei fiktiver Veräußerung von steuerverstrickten Vermögensposten) 
    • Bewertungen bei Schenkungen und Testamenten, Bewertung von Pflichtteilsansprüchen bei Erbauseinandersetzungen 


    2. Transaktionen (M & A) & Umstrukturierungen 

    • Transaktionen, Abschluss von Beherrschungs-und Gewinnabführungsverträgen 
    • Erarbeitung von Stellungnahmen und Dokumentationen zur finanziellen Angemessenheit (Fair Value) von Unternehmenstransaktionen zur Abschätzung oder Überprüfung von Transaktionspreisen bzw. den zu Grunde liegenden Management Entscheidungen (Fairness - Opinion, Sorgfaltspflicht von Vorstandsmitgliedern §§ 93 Abs.1 AktG bzw. Aufsichtsratmitgliedern §116 AktG) 
    • Bewertung bei Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf oder Kauf bzw. Verkauf von Beteiligungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen
    • Durchführung der Financial, Tax und Legal Due Diligence 
    • Ermittlung von individuellen Preisgrenzen bei Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf - Überprüfung der Erfüllung von Eigenkapitalgarantien 
    • Aufnahme von neuen Gesellschaftern (insbesondere Management Buy In, Management Buy Out) 
    • Prüfung und Bewertung der Kapitalaufbringung bei Gründung und Kapitalerhöhung von Gesellschaften (Rechtsformwechsel oder Sacheinlage)


    3. Bewertung einzelner Vermögensposten & IFRS Bilanzierung 

    • Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 
    • Bewertung von Beteiligungen bei IFRS-Bilanzierung (impairment test)
    • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (z. B. Marken, Patente, Software, etc) 
    • Bewertung von Software in Kooperation mit unserer Tochtergesellschaft IT AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    • Verteilung von Kaufpreisen (Purchase Price Allocation, PPA) 
    • Bewertung von Immobilien in Kooperation mit externen Immobilienexperten 
    • Neubewertung von unentgeltlich erlangten Vermögensposten in Stiftungen für Zwecke der Überprüfung der Kapitalerhaltung


    4. Bewertungsrelevante Analysen & Planungen

    • Im Rahmen der Unternehmensbewertung führen wir Unternehmensanalysen sowie Due Diligence Untersuchungen (Financial Due Diligence, Tax Due Diligence, Legal Due Diligence) durch 
    • Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation 
    • SWOT-Analyse: Identifizierung der Stärken und Schwächen des Unternehmens, der Gelegenheiten und Bedrohungen des Marktes sowie des sich daraus ableitenden Chancen- und Risikoprofils des Unternehmens 
    • Plausibilisierung von Unternehmensplanungen 
    • Aufstellung und Überprüfung von integrierten Finanzplanungen 
    • Financial Modeling zur Ermittlung der nachhaltig erzielbaren Überschüsse in einem zu bewertenden Unternehmen (Detailplanungsphase, Grobplanungsphase, nachhaltige Ergebnisse) 
    • Beratung zur wertorientierten Unternehmensführung (value based Management)


    5. Bewertung bei speziellen steuerrechtlichen Anlässen & Ermittlung bewertungsrelevanter Steuerwirkungen 

    • Tax Due Diligence bei Vermögensauseinandersetzungen und Transaktionen 
    • Berechnung sog. latenter Steuern bei steuerverstrickten Vermögensposten im Rahmen von Ehescheidungen bzw. des Zugewinnausgleichs (relevante Steuerwirkungen bei Veräußerungsfiktionen) 
    • Durchsetzung von Bewertungen im Rahmen der Betriebsprüfung oder finanzgerichtlichen Verfahren 
    • Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen bei Wegzug oder Zuzug von Anteilseignern oder Sitzverlegung von Unternehmen bzw. Vermögensverlagerung oder Funktionsverlagerungen in Unternehmen oder Konzernen 
    • Feststellung des Gemeinen Wertes bei Einbringung und Einlage von Unternehmen und Beteiligungen oder einzelner Vermögensposten in ein anderes Unternehmen 
    • Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer für einen unter dem Marktwert liegenden Preis
    • Ermittlung Gemeiner Werte von Kapitalgesellschaften oder Kapitalbeteiligungen nach dem Stuttgarter Verfahren für Zwecke der Erbschaftsteuer 
     
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