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Abfindungen


Wenn von Seiten des Arbeitgebers Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden, so kommt es häufig zu Abfindungszahlungen. Diese Zahlungen sollen den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen. Die Trennung vom Arbeitgeber hat vielseitige Aspekte zur Folge. Neben den arbeitsrechtlichen Komponenten spielen auch die steuerrechtlichen Folgen eine wichtige Rolle.

Gemäß dem deutschen Einkommensteuergesetz sind Abfindungen grundsätzlich steuerpflichtig und sind im Jahr der Auszahlung in der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben. Meistens behält der Arbeitgeber bereits die entsprechende Lohnsteuer direkt ein und führt diese an die Finanzbehörden ab. Unter gewissen Umständen kommt eine begünstigte Besteuerung im Rahmen der Fünftelregelung in Betracht.

Die steuerliche Beratung bei Abfindungszahlungen ist vielseitig. Im nationalen Recht ist insbesondere die Prüfung der Voraussetzungen für die begünstigte Besteuerung nach der Fünftelregelung von Bedeutung. Darüber hinaus ist es für die Höhe der Steuerbelastung meist relevant in welchem Jahr die Auszahlung der Abfindung erfolgt. Außerdem können auch internationale Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Der Wechsel eines Arbeitgebers führt auf Grund der Globalisierung auch häufig zu einem Umzug ins Ausland für eine neue berufliche Herausforderung. Im Rahmen dessen sind die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zur Besteuerung von Abfindungen heranzuziehen.

Auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung und der damit verbundenen Beratung bei Abfindungszahlungen berät KONLUS seine Mandanten bereits seit über 20 Jahren. Die Beratung bezieht sich sowohl auf inländische Fälle als auch auf Sachverhalte mit Auslandsbezug. Wir begleiten unsere Mandanten im Prozess der Erarbeitung einer Regelung für Abfindungszahlungen mit dem Arbeitgeber. Im Rahmen dessen unterstützen uns Kooperationspartner in Fragen des Arbeitsrechts. Des Weiteren betreuen wir unsere Mandanten in der Absprache mit dem Finanzamt und der Durchsetzung entsprechender Rechtspositionen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter beraten Sie kompetent und zielorientiert.

Als Mitglied in der PrimeGlobal, einem Empfehlungsverbund unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, verfügen wir über weltweite Kontakte zu Experten aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Die Zusammenarbeit mit unseren Kollegen in den USA, Malta, Großbritannien, Südafrika, der Schweiz und vielen anderen Ländern gibt uns die Möglichkeit die internationalen Fragestellungen nicht nur aus Deutscher Sicht zu betrachten.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Die steuerliche Prüfung von Verträgen über Abfindungszahlungen.
  • Wir beraten Sie bei der optimalen Gestaltung von Abfindungszahlungen im Inland, insbesondere hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen für die begünstigte Besteuerung nach der Fünftelregelung.
  • Die umfangreiche Beratung von Privatpersonen hinsichtlich der Besteuerung von Abfindungszahlungen mit Auslandsbezug unter Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Wir bieten Ihnen außerdem eine steuerliche Beratung für die Besteuerung von Abfindungszahlungen in Staaten mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
  • Die Erstellung von steuerlichen Gutachten und die Beantragung von verbindlichen Auskünften sowie von Lohnsteueranrufungsauskünften.
  • Die Erstellung von Einkommensteuererklärungen sowie die Prüfung von Steuerbescheiden.
  • Wir übernehmen für Sie die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Finanzamt und die Durchführung von Einspruchsverfahren.

KONLUS Kontaktservice






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Abfindungen: Steuerberater Köln & Berlin